Wie hätten wir eine Neu-Kalkulation fordern können, wenn man zwar jeden Tag auf der Baustelle ist, aber darüber nicht informiert wird?
Das hat nichts mit irgendeiner Info zu tun, sondern schlicht damit, dass gewisse Kosten unabhängig von der Menge gleichbleiben. Wenn beispielsweise der Bagger 680€/Tag kostet und der Rohbauer das auf die Menge umlegt, ergeben sich bei 34m³ folglich 20€/m³. Hebt er nun allerdings 68m³ aus, kostet der Bagger anteilig nur noch 10€/m³. Das Gleiche gilt für den Baggerfahrer, An- und Abfahrten zur Baustelle etc.pp..
Diese Neukalkulation müsst ihr, wie gesagt, einfordern. Nach VOB habt ihr das Recht dazu. Dass ihr die Rechnung schon bezahlt habt, spielt dabei keine Rolle; gibts eben ne Gutschrift, die mit der nächsten Abschlagsrechnung verrechnet wird.
Infos darüber, wie die Mengen zustande kamen, kann er nicht geben - er hätte einfach von vorne nach hinten gearbeitet.
Er wird aber doch seinem Baggerfahrer gesagt haben "Hier bitte auf X Meter Breite und Y Meter Länge um Z Meter tief ausschachten". Wenn der nun einfach, entgegen des Auftrags, 2 Meter tief buddelt, weil es gerade so viel Spaß macht, kann er euch nicht einfach die Kosten dafür aufs Auge drücken. Zumal es dann nachher spannend wird, wenn es ums Verfüllen geht; dann dürft ihr nämlich noch mal zahlen
Bei den Preisen kann er nicht viel machen. In den 150 Euro/Kubikmeter wären ja Bagger usw. und Lohn enthalten. Viel Gewinnspanne hätte er da nicht.
Ne Baggerstunde sollte, je nach Größe, irgendwas zwischen 40 und 120 Euro kosten. Unser Gartenlandschaftsbauer hat für einen 6to Bagger 35 netto berechnet und der Baggerführer wird wohl auch kaum einen Stundensatz jenseits der 70 Euro haben. Was der Container kostet, hast du selbst herausgefunden (und er bekommt da vermutlich auch bessere Preise als du) und die Baustelleneinrichtung hat er sich ja ohnehin zusätzlich fürstlich entlohnen lassen (Zaun und Dixi gehen ja sogar noch mal extra!). Und nun kannste ja mal überschlagen, was von der Aussage zu halten ist.
Edit: Bin kein Jurist, aber ich würde behaupten, dass er mit der Info an den Architekten/Bauleiter seiner Informationspflicht im Rahmen der angefallenen Mehrmengen nicht nachgekommen ist. Sein Vertragspartner seid ihr und an euch muss die Info gehen!