Also ich habe dem Grundstücksverkäufer vor Kaufvertragsentwurf ein Angebot und Pläne vom Haus was wir bauen wollen zugesandt und wie schon gesagt diese Projektierung hat er als Anlage in den Kaufvertragsentwurf rein genommen. Also ist dann ein Kopplungsgeschäft ausgeschlossenen?
Ja, da Du frei in der Wahl Deines Bauunternehmens bist.
Davon abgesehen würde ich den Kaufvertrag so, wie er Dir vorgelegt wurde, nicht unterschreiben. Never. Nicht mit einer komplett konkreten Planung. Wäre für mich ein KO-Kriterium. Was, wenn Ihr Euch etwas anderes noch überlegt - Du wirst vor Bauantrag schwanger mit Zwillingen und musst umplanen. Ihr bekommt beide zusammen neue Jobangebote mit 100% Homeoffice. Oder oder oder
Und dann passt die Planung nicht mehr.
Schick den Verkäufer mit dem Vertrag nach Hause.
Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von zwölf Wochen ab heute einen Bauantrag bezüglich des Kaufgegenstands zu stellen und ihn innerhalb von zwei Jahren ab heute mit einem Wohnhaus nach dem Standard KfW 40 plus und entsprechend dem Bau- und Planungsrecht sowie den dieser Urkunde als Anlage 1 beigefügten Konzeptunterlagen zu bebauen. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Stadt Castrop-Rauxel für das Plangebiet den Bebauungsplan Nr. 245H erlassen hat, der der Bezugsurkunde als Anlage 3 beigefügt ist. Auf die Bezugsurkunde wird verwiesen. Die Vorgaben des Bebauungsplans müssen von dem Käufer bei der Planung seines Wohnhauses zwingend beachtet werden. Dem Käufer ist bekannt, dass die Bebaubarkeit des Kaufgegenstands mit der von ihm konkret geplanten Wohnbebauung in seiner Verantwortung liegt.“
==> Frist für Bauantrag mindestens 6 Monate
==> Konzeptunterlagen streichen
==> konkret geplante Bebauung streichen.
==> also nur und ausschließlich Bau Haus KfW 40 gem. Bebauungsplan...
Ansonsten nicht kaufen.