4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus

4,90 Stern(e) 15 Votes
M

Mangolicious

Mein Steuerberater beschrieb mir unverbindlich (dick unterstrichen), da Verträge nicht vorliegen, dass selbst wenn wir uns im Vorfeld auf einen GU festlegen, um ggf. Förderung zu sichern und eine Unterschrift hinsichtlich des Hausbaus leisten, kein einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliege und kein objektiv sachlicher Zusammenhang vorliege, da wir im „ob“ und „wie“ gegenüber dem Veräußerer nach wie vor frei wären.
ihrer Meinung nach sei keine rechtliche oder andere Verbindung zwischen Kaufvertag und Generalunternehmer gegeben…
ein wenig mulmig ist mir dennoch. Die Beurkundung des Grubdstücks zieht sich ewig, da keine Freigabe der Stadtwerke und wir würden uns sehr gerne die KFW Förderzusage schon einholen (und die derzeitigen Preise sichern).
 
N

nordanney

Mein Steuerberater beschrieb mir unverbindlich (dick unterstrichen), da Verträge nicht vorliegen, dass selbst wenn wir uns im Vorfeld auf einen GU festlegen, um ggf. Förderung zu sichern und eine Unterschrift hinsichtlich des Hausbaus leisten, kein einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliege und kein objektiv sachlicher Zusammenhang vorliege, da wir im „ob“ und „wie“ gegenüber dem Veräußerer nach wie vor frei wären.
ihrer Meinung nach sei keine rechtliche oder andere Verbindung zwischen Kaufvertag und Generalunternehmer gegeben…
ein wenig mulmig ist mir dennoch. Die Beurkundung des Grubdstücks zieht sich ewig, da keine Freigabe der Stadtwerke und wir würden uns sehr gerne die KFW Förderzusage schon einholen (und die derzeitigen Preise sichern).
Warum ist die mulmig? Sogar der Anwalt beschreibt 1:1, wie es jeder auch tun würde. Nur dann ein Problem, wenn beim Kauf des Grundstücks du nicht frei in der Wahl des Bauunternehmens bist. Das ist schon immer so und damit würdest du JEDEN Prozess gegen ein FA gewinnen.
 
A

annamoni

Ich hätte auch eine Frage zum Kaufvertrags Entwurf, musste dem Grundstücks Verkäufer vorab ein Planung vom Haus zusenden.
Nun steht im Kaufvertragsentwurf folgendes „Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von zwölf Wochen ab heute einen Bauantrag bezüglich des Kaufgegenstands zu stellen und ihn innerhalb von zwei Jahren ab heute mit einem Wohnhaus nach dem Standard KfW 40 plus und entsprechend dem Bau- und Planungsrecht sowie den dieser Urkunde als Anlage 1 beigefügten Konzeptunterlagen zu bebauen. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Stadt Castrop-Rauxel für das Plangebiet den Bebauungsplan Nr. 245H erlassen hat, der der Bezugsurkunde als Anlage 3 beigefügt ist. Auf die Bezugsurkunde wird verwiesen. Die Vorgaben des Bebauungsplans müssen von dem Käufer bei der Planung seines Wohnhauses zwingend beachtet werden. Dem Käufer ist bekannt, dass die Bebaubarkeit des Kaufgegenstands mit der von ihm konkret geplanten Wohnbebauung in seiner Verantwortung liegt.“

Nun sind als Anlage die Pläne von meinem Bauvorhaben von der Hausfirma Vertrag aber noch nicht unterschrieben.

Ist dies evtl ein kopplungsvertrag und fällt dann auch auf den Hausbau Grunderwerbsteuer? Unternehmen habe ich selbst ausgesucht.
 
11ant

11ant

Nun steht im Kaufvertragsentwurf folgendes „Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von zwölf Wochen ab heute einen Bauantrag bezüglich des Kaufgegenstands zu stellen und ihn innerhalb von zwei Jahren ab heute mit einem Wohnhaus nach dem Standard KfW 40 plus und entsprechend dem Bau- und Planungsrecht sowie den dieser Urkunde als Anlage 1 beigefügten Konzeptunterlagen zu bebauen.
"Kaufgegenstand" ist das Grundstück. Es mag sein, daß der Verkäufer Dir einen Bebauungszwang weitergibt - aber wann Du den Antrag stellst, geht ihn einen feuchten Kehricht an. Zeige dem Vogel einen ebensolchen und suche weiter. Manche Leute haben wohl echt zu heiß gebadet.
Ist dies evtl ein kopplungsvertrag und fällt dann auch auf den Hausbau Grunderwerbsteuer? Unternehmen habe ich selbst ausgesucht.
Nein, dafür kann ich in Deinem Fall keinen Grund erkennen.
 
A

annamoni

Also ich habe dem Grundstücksverkäufer vor Kaufvertragsentwurf ein Angebot und Pläne vom Haus was wir bauen wollen zugesandt und wie schon gesagt diese Projektierung hat er als Anlage in den Kaufvertragsentwurf rein genommen. Also ist dann ein Kopplungsgeschäft ausgeschlossenen?
 
11ant

11ant

Also ich habe dem Grundstücksverkäufer vor Kaufvertragsentwurf ein Angebot und Pläne vom Haus was wir bauen wollen zugesandt
Das fiele mir in meinen kühnsten Träumen nicht ein.
und wie schon gesagt diese Projektierung hat er als Anlage in den Kaufvertragsentwurf rein genommen. Also ist dann ein Kopplungsgeschäft ausgeschlossenen?
Der Verkäufer des Grundstücks vermittelt Dir nicht den Bauvertrag, dient Dir den Bauunternehmer nicht an und die m.E. völlig überzogenen Bedingungen erfüllst Du auch ohne Dich zum Kontrahieren dieses Bauunternehmers zu verpflichten. Da sehe ich kein gekoppeltes Geschäft im fiskalischen Sinne. Als "ist es so, daß" Frage muß Dir das Finanzamt das aber verbindlich beantworten, lediglich beratend formulieren dürfen die das nicht. Aber wie gesagt, laß´ den Spinner seines Weges ziehen.
 
Zuletzt aktualisiert 02.02.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3132 Themen mit insgesamt 42396 Beiträgen


Ähnliche Themen zu 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus
Nr.ErgebnisBeiträge
1KfW Darlehen ok oder geht es günstiger? 10
2Welche Heizung bei kfw 55 empfehlenswert? 58
3KfW Kredit als Eigenkapital. Welche Bank macht das? 15
4Finanzierung mit KFW, Unterschrift Sachverständändiger 14
5KfW -Baubegleitung / Nachweis / Abnahme 23
6KfW-Förderung für 2 Familienhaus 26
7Aufwertung von KfW 55 zu KfW 40+ 16
8KfW 55 ohne Fußbodenheizung 38
9KfW 153 Konditionsverschlechterung zum 18.04.18 12
10Baukosten: Einfamilienhaus in BaWü 2019 (KFW 40 plus) 35
11KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021 57
12Alter Kfw 153 Vertrag aus der Zeit von um 2013 rum 14
13Fristverlängerung KFW Zuschussvariante 54
14KFW 300 Förderung - Attraktivität 23
15Erstkontakt und Vorstellung unserer Pläne 10

Oben