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drno1234
Hallo zusammen.
Wir haben vor 4 Jahren eine Doppelhaushälfte gebaut. Das Grundstück haben wir unmittelbar davor erworben und auf dieses auch Grunderwerbsteuer gezahlt - aber nicht auf das Haus (zu dem Zeitpunkt war noch nichtmal ein Bauantrag gestellt).
Nun kam heute ein Brief vom Finanzamt, dass aufgrund der Bewertung als einheitlichen Kaufvertrag auch das Haus zu versteuern sei.
Wie sehr mich das schockt (geht immerhin um 5 stellige Summe die nun plötzlich aus dem Nichts gefordert wird)...
Die Sachlage ist wie folgt:
Wir haben eine Doppelhaushälfte gebaut. Die andere Hälfte hat der ehemalige Besitzer des gesamten Grundstücks gebaut, der sein Grundstück geteilt hat und die Hälfte an uns verkauft hat.
Da der Grundstücksverkäufer eine Doppelhaushälfte bauen wollte stand damals im Kaufvertrag des Grundstücks, dass wir uns verpflichten eine Doppelhaushälfte mit einem vorgegebenen GU (der mit dem Verkäufer des Grundstücks nicht in weiterer Verbidnung steht) zu errichten.
Im Vertrag war allerdings weder eine Info zu Preis noch zum zeitlichen Ablauf. Dies konnte auch nicht im Vertrag stehen, da wir in der Gestaltung unserer Doppelhaushälfte frei waren und zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs noch nicht einmal eine Baugenehmigung gestellt war.
Das Finanzamt sieht dies dennoch als hinreichenden Zusammenhang.
Ich finde keinen Präzedenzfall in der Rechtsprechung der meinem ähnelt.
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
Wir haben vor 4 Jahren eine Doppelhaushälfte gebaut. Das Grundstück haben wir unmittelbar davor erworben und auf dieses auch Grunderwerbsteuer gezahlt - aber nicht auf das Haus (zu dem Zeitpunkt war noch nichtmal ein Bauantrag gestellt).
Nun kam heute ein Brief vom Finanzamt, dass aufgrund der Bewertung als einheitlichen Kaufvertrag auch das Haus zu versteuern sei.
Wie sehr mich das schockt (geht immerhin um 5 stellige Summe die nun plötzlich aus dem Nichts gefordert wird)...
Die Sachlage ist wie folgt:
Wir haben eine Doppelhaushälfte gebaut. Die andere Hälfte hat der ehemalige Besitzer des gesamten Grundstücks gebaut, der sein Grundstück geteilt hat und die Hälfte an uns verkauft hat.
Da der Grundstücksverkäufer eine Doppelhaushälfte bauen wollte stand damals im Kaufvertrag des Grundstücks, dass wir uns verpflichten eine Doppelhaushälfte mit einem vorgegebenen GU (der mit dem Verkäufer des Grundstücks nicht in weiterer Verbidnung steht) zu errichten.
Im Vertrag war allerdings weder eine Info zu Preis noch zum zeitlichen Ablauf. Dies konnte auch nicht im Vertrag stehen, da wir in der Gestaltung unserer Doppelhaushälfte frei waren und zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs noch nicht einmal eine Baugenehmigung gestellt war.
Das Finanzamt sieht dies dennoch als hinreichenden Zusammenhang.
Ich finde keinen Präzedenzfall in der Rechtsprechung der meinem ähnelt.
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.