Bauamt will Ortsbesichtigung.

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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A

aero2016

Das geht nur per Verwaltungsakt - also was soll die hohle Diskussion, ob der nun formal bereits vorliegt oder in 1 Minute erstellt werden kann und in die Hauspost geht, wenn dem Sachbearbeiter die Geduld ausgeht?!
das ist hohles Geschwätz. Keine Behörde kann sich per VA Zutritt zu irgendwas verschaffen. Der VA richtet sich an den Empfänger. Und mit dem Begriff "Verwaltungsakt" hast du doch zuerst um Dich geschmissen.
Wenn man schon sein Verwaltungswissen als Vermesser so offensiv zur Schau stellen möchte, sollte man doch wenigstens auch die Basics können.
Aber mach mal. Ich amüsiere mich.
 
E

Egon12

Das Bauamt verstehe ich aber auch nicht so recht.
Wenn du den Termin absagst bzw unmissverständlich klargestellt hast, dass Sie entweder einen Feldstecher oder eine Leiter mitbringen sollen, warum wollen die Mitarbeiter überhaupt noch kommen.
Der Termin ist völlig überflüssig, so kann man auch gleich nach Aktenlage entscheiden, tatsächlich kann man dem Amt hier auch Steuerverschwendung (Reisekosten) vorwerfen.
Die Mitarbeiter sollen den nächsten Anlauf besser vorbereiten, d.h. das Betretungsbedürfnis ordentlich begründen.
Im Umkehrschluss wirst du dich zum zweiten Versuch aber wohl warm anziehen dürfen, die Ermessensausübung wird gegen Null tendieren...
 
S

Steven

Hallo Egon

Ich bin auch auf den Brief (Verwaltungsakt) gespannt. Die Begründung interessiert nicht nur mich, sondern auch den Fachanwalt, der zwischenzeitlich involviert ist. Ein "wir kommen am Freitag um 10:00 Uhr zur Ortsbesichtigung vorbei" reicht nicht so ganz. Und das hier viel zitierte "dann komm ich mit der Polizei" kommt, wenn überhaupt, dann viel später. Dass ich mir damit keine Freunde mache, ist mir klar. Habe ich unter anderem denen zu verdanken, die beim Anblick eines Beamten die Hacken zusammen schlagen und laut "jawoll" rufen. Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.
Ich berichte weiter.

Steven
 
Y

ypg

Es gibt Menschen, da sind es immer die anderen. Kein Reflexionsvermögen, keine dosierbare Verhältnismäßigkeit zum eigenen Verhalten.

Die Begründung interessiert nicht nur mich, sondern auch den Fachanwalt, der zwischenzeitlich involviert ist.
Der verdient damit sein Geld! Für Ortstermine gibt es mehr Honorar für ihn als für Briefe.
 
S

Steven

Hallo ypg

Beim Ortstermin sind wir doch noch lange nicht.
Lass uns jetzt erst mal die Begründung des Bauamt abwarten, auf welcher rechtlichen Grundlage sie einen Ortstermin fordern. Dann kann ich immer noch zustimmen.
und wie kommst du darauf, dass der Anwalt zum evtl Ortstermin zugegen sei wird? Er wird die Schreiben lesen, evtl Antworten usw. Mehr nicht.

Steven
 
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