Bauamt will Ortsbesichtigung.

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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S

Steven

(zB nicht vorhandener Brandschutz, Verletzung von Bau- und Nachbarrecht)


MfG
Dirk Grafe
Hallo Dirk

wie ich im Anfangsthread betonte, ist die Remise Baurechtlich abgenommen. Da ist alles OK. Es geht nur noch um die Einhausung. Die wurde schon besichtigt und hat sich nicht verändert. Ich sehe weiterhin keine Begründung, um mein Grundstück zu betreten. Auch eine weitere Ortsbesichtigung wird an dem in den Akten beschriebenen Zustand nichts ändern.

Steven
 
D

DG

Ich sehe weiterhin keine Begründung, um mein Grundstück zu betreten. Auch eine weitere Ortsbesichtigung wird an dem in den Akten beschriebenen Zustand nichts ändern.
Das sieht das Bauamt offensichtlich anders, Deine Worte aus dem ET:

"Außerdem will man am Freitag zur Ortsbesichtigung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens vorbei kommen."

Man will. Und man darf. Art. 13 GG kannst Du Dir an der Stelle komplett schenken. Du kannst natürlich auch mal freundlich beim Bauamt anrufen und Deinen Fall erläutern. Bringt sicher mehr, als mit Art. 13 zu wedeln. X-mal erklärt.

MfG
Dirk Grafe
 
S

Steven

Man will. Und man darf. Art. 13 GG kannst Du Dir an der Stelle komplett schenken.

MfG
Dirk Grafe
Hallo Dirk

wiederum sehe ich dies anders.
Mein Grundstück betritt man nicht ohne meine Zustimmung.
Und wenn doch, dann sollte man eine gute Begründung haben.
"Wir sind das Bauamt, Wiederspruch ist zwecklos" wird da nicht reichen.
Natürlich werde ich freundlich mit dem Bauamt umgehen. Weiterhin werde ich sie darauf hinweisen, dass ich auch von ihnen erwarte, im rahmen des geltenden Rechts zu agieren.

Steven
 
D

DG

Wenn ich (!) muss, um meine Arbeiten durchzuführen, dann betreten ich oder jeder meiner Berufskollegen Dein Grundstück. Ob Du willst oder nicht, notfalls mit Polizei.

Rechtsquelle: VermKatG NRW, §6.

Hat bis jetzt immer ohne Polizei geklappt, weil sich spätestens dann Einsicht Bahn bricht, wenn glaubhaft verklickert wird, dass der Spaß mit Ordnungsamt/Polizei kostenpflichtig wird. Ist die Frage, wann Dir das klar wird, wobei ich mittlerweile glaube, dass Du eh nur ein Troll bist.

MfG
Dirk Grafe
 
C

Caspar2020

Naja; bevor ich mit Paragraphen um mich werfe.

GG13 sagt:
Die Wohnung ist unverletzlich.
Soweit ich weiß ist Grundstück!= Wohnung/Haus.

Es gab auch schon Fälle wo VG entschieden haben das das Bauamt recht hat. Ob in NRW weiß ich von unterwegs nicht.
 
S

Steven

dass Du eh nur ein Troll bist.

MfG
Dirk Grafe
Hallo Dirk

wie um alles in der Welt kommst du auf so einen Unsinn.
In meiner Dienstzeit als Polizeivollzugsbeamter wurde mir im Rechtskundeunterricht sehr markant eingetrichtert, dass bei einem Verstoß gegen Art. 13 GG (gegen den ich öfter verstieß) ein sehr guter Grund vorliegen muss, der in der Regel auch später von einem Richter überprüft wurde.
Warum man in der neueren zeit da so lapidar mit umgeht, ist mir nicht geläufig. Die Schöpfer des Grundgesetzes waren intelligente Leute.

Steven
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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