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Escroda
§61 (6) Bauordnung NRW:Eine Besichtigung steht erst mal nicht zur Debatte. Jedenfalls nicht ohne klare gesetzliche Voraussetzungen.
Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes
Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. Das Grundrecht der
Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Ein Nachweis ist hier auch nicht nötig, da der TE den bereits erfolgten Anordnungen nicht Folge geleistet hat.Allerdings würde ich mich auch dem "Vor-Ort-Termin" verweigern mit der Begründung, dass der Nachweis der sachlichen Notwendigkeit nicht erbracht wurde.
Möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Wenn ich zwischen Deinen Zeilen lese, komme ich zum gleichen Schluss wie Nordlys:Die wissen nicht, was wie und wann genehmigt und abgeschlossen wurde.
Wie kann es sein, dass Dein genehmigtes Bauvorhaben abgenommen wurde, wenn es noch gar nicht fertig ist? Meine Theorie und vermutlich auch die des Bauamtes: Du hast nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes ohne Genehmigung weitergebaut. Das wollen die sich ansehen, Du willst das natürlich nicht. Am Freitag wirst Du das Betreten deines Grundstückes wahrscheinlich noch verhindern können, dann wird aber kurzfristig (sicher nicht 4 Monate) ein Termin angesetzt, der dann nach dem von Dirk geschilderten Prozedere auch durchgesetzt wird.....hier riecht es für mich.