Bauamt will Ortsbesichtigung.

4,40 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Bauamt will Ortsbesichtigung.
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Lieber Themenstarter, als Beamter sag ich Dir, das läuft aus dem Ruder. Für Dich. Sowas lieben wir. Der Bürger baut sch...., steht noch nicht mal dazu, beisst in die ausgestreckte Hand, wird eselig. Dann geht es eben anders, dann wird das eben mal alles ganz ganz genau geprüft. Es gibt ja Katasterpläne und google earth. Mannomann, wie kann man nur so verbohrt sein! Karsten
Als Mitarbeiterin des größten Sicherheitsunternehmen kann ich das nur bestätigen

Ich versteh aber auch das trotzige Verhalten nicht: man reicht Dir den kleinen Finger, und Du könntest mit dem Ortstermin nur gewinnen - nämlich, dass sie feststellen, dass es doch bleiben darf.

Maßnahmen dienen nicht immer nur einer Be-, sondern oft auch einer Entlastung. Aber das können manch versteifte Dickköpfe einfach nicht verstehen
 
S

Steven

Hallo

nein, der Graf hat nicht recht.
Ein Beamter wird vom Souverän finanziert und hat sich in erster Linie als Dienstleister zu sehen. Falls es mehrere Möglichkeiten der Entscheidung gibt, hat er neutral zu entscheiden. Und nicht um dem Bürger mal die harte Kante zu zeigen. Das das in der Realität passiert, ist traurige Wahrheit und muss kritisch hinterfragt werden. Dass hier ein Beamter dies genau so darstellt und auch von sich sagt, dass er genau so handelt, ist traurig und gibt Anlass, seinen Eid noch mal passieren zu lassen.
Leute, ich habe etwas Holz und eine Gewebeplane hinter meiner Garage. Dem Bauamt geht das auf den Zeiger. Das Zeug muss weg. Gut, es wird wegkommen. Das es da steht, ist unstrittig. Ich verstehe auch nicht, warum da jetzt einige Leute rauskommen wollen und sich das noch mal ganz aus der Nähe ansehen möchten. Aus ca. 10 Metern Entfernung ist es vom öffentlichen Weg sehr gut zu sehen.
Und wie hier einige mit ihren Grundrechten umgehen und sie sich gerne nehmen lassen, erschrickt mich etwas. Für mich muss da mehr Substanz und auch die Rechtsgrundlage genannt werden.
Ich habe Probleme mit allzu neugierigen Beamten.
Die wenigen hilfreichen Tipps habe ich wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Steven
 
A

aero2016

Ein Beamter wird vom Souverän finanziert und hat sich in erster Linie als Dienstleister zu sehen. Falls es mehrere Möglichkeiten der Entscheidung gibt, hat er neutral zu entscheiden. Und nicht um dem Bürger mal die harte Kante zu zeigen. Das das in der Realität passiert, ist traurige Wahrheit und muss kritisch hinterfragt werden. Dass hier ein Beamter dies genau so darstellt und auch von sich sagt, dass er genau so handelt, ist traurig und gibt Anlass, seinen Eid noch mal passieren zu lassen.
So ein Unsinn. Ein Beamter nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, Ermessen hat er rechtsfehlerfrei auszuüben. Nicht mehr, nicht weniger. Beamte sind aber auch nur Menschen.
 
K

Knallkörper

Hallo Steven,

ich habe leider keinen echten Tipp für dich. Allerdings würde ich mich auch dem "Vor-Ort-Termin" verweigern mit der Begründung, dass der Nachweis der sachlichen Notwendigkeit nicht erbracht wurde.
 
Nordlys

Nordlys

Lest bitte noch mal das Eröffnungsposting. Mit wachen Augen und genau. Garage....dient gleichzeitig als Terrasse, 1,70 Höhenunterschied zum Garten dahinter. Remise vor 4 Jahren angebaut als Unterstand für Krimskrams. Abgenommen. Nun Treppe, unfertig, Remise offenbar nun offen, Gewebeplane drüber...,denkt beim Lesen an Nachbarn. Denkt an Schutz von dessen Privatsphäre. Terrasse...Dachgarten? Komische Treppe...Granit, wird jahrelang nicht fertig. Muss doch nen Grund geben, warum man dahin nen Dienstreise macht, doch nicht wegen eines Stückes Plane, das angeblich sogar von der Strasse her sichtbar ist. Ich frage mal nur....hier riecht es für mich. Wo Rauch, da meist auch Feuer. Ich meine, wenn wir schon Dienstleister sind, dann dienen wir Recht und Gesetz, und das Recht regelt eine Vielzahl denkbarer Fälle immer so, dass es zu einem Ausgleich kommen soll zwischen verschiedenen Interessen. Gut sichtbar am Baurecht, welches im Grunde regelt, dass so gebaut wird, dass es nicht einstürzt und weiterhin so, dass nicht der mit dem dicksten Bagger und Konto jeden anderen in den Schatten stellt. Karsten
 
M

Mike29

Hast du eigentlich schon über Vorschläge nachgedacht, einfach mal mit den Unterlagen zum Bauamt zu gehen und zu versuchen, die Sache in einem kurzen Gespräch zu klären?
Sollte eigentlich die einfachste Art sein, zu vermeiden, dass jemand auf dein Grundstück kommt.

Im schlimmsten Fall wird der Sachbearbeiter dir, nach deiner Querstellung/Verweigerung, die kürzeste Frist geben um die Einhausung/den Wetterschutz zu entfernen und du guckst dumm aus der Wäsche, aber Hauptsache, du hast deinen Art.13 bewahrt.
. Nur mal dort vorbeigehen und deine Situation auf den Tisch legen kann schon helfen.

Auch sehe ich hier niemanden, der sich seine Grundrechte nehmen lässt, wie du vorhin behauptet hast. Eher sehe ich User, die mit gesunden Verstand überlegen, welche Vorgehensweise für ihre jeweilige Situation vorteilhafter wäre. Und wenn es nun mal das Zulassen des Betretens ihres Grundstückes wäre, um daraus evtl. Vorteile zu ziehen, dann würden sie das in Kauf nehmen.
Ich könnte wetten, dass du, wenn der Bearbeiter nach Aktenlage entschieden und dir eine Verfügung über den Abriss ohne vorherige Kontaktaufnahme zu dir hätte zukommen lassen,dann würdest du dich genau so darüber aufregen, wie du es jetzt tust.

Ich finde es auch interessant, wenn nicht sogar dreist, sich auf geltende Gesetze/Rechte zu berufen und auf deren Einhaltung zu bestehen, aber für seinen eigenen Vorteil geltende Gesetze Rechte umgehen zu wollen. In deinem Fall der Ablauf der Baugenehmigung. Hier soll das Amt ein Auge zudrücken, dir Zeit geben, bis du fertig bist. Du aber bist nicht bereit Zugeständnisse zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauamt will Ortsbesichtigung.
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundriss Einfamilienhaus (ca. 170 qm) mit Garage - Hanglage 35
2Terrasse ohne Entwässerung bestmöglich umsetzen 11
3Garage genehmigt, aber Carport gebaut 23
4Haus, Garage / Carport auf dem Grundstück platzieren 93
5Einfamilienhaus Ausrichtung Garten und Terrasse: Süden oder Westen? 24
6Terrasse auf Flachdach - Aufbau - Belag 12
7Bebaute Fläche: Gehören Garage / Carport zur bebauten Fläche? 19
8Haus und Garage, Spalt zwischen beiden Körpern schliessen? 12
9Terrasse Lamellendach Aluminium - Empfehlenswerter Hersteller? 12
10"Überlappung" 1 Geschoss zur Treppe 11
11Spalierobst an Nachbars Garage - Wird der Putz beschädigt? 10
12Gerade Treppe - warum? 14
13Platzierung Haus und Garage auf leerem Grundstück - Ideen? 17
14Bayern: Berücksichtigung überdachte Terrasse bei Geschossflächenzahl 11
15Garage anthrazit Südausrichtung - Dunkle Farbe problematisch? 17
16Grundstück - Baufenster - Lage von Haus und Garage 44
17Terrasse und Auffahrt 55
18Unabsichtliche Grenzüberbauung Garage 16
19Carport/Garage Breite - Reichen 2.50m oder ist das eher zu schmal 29

Oben