Bauamt will Ortsbesichtigung.

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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T

toxicmolotof

Und dann gibt's da noch andere Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile, die das Bauamt nicht bemühen muss, wenn man es in einem Vor-Ort-Termin im Interesse aller Beteiligten regeln kann.

Wenn du auf dein Recht bestehst, was dein gutes Recht ist, dann wird das Bauamt auch auf sein Recht bestehen und dich zur Einhaltung der ganzen anderen Gesetze ermutigen, im Zweifel mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln.

Nur zu, es ist dein gutes Recht. Ob das allerdings gut und sinnig ist, ich denke nicht. Deine Entscheidung.
 
lastdrop

lastdrop

"Temporär" = 4 Jahre?

Es gibt nur Grundrechte, sondern auch Pflichten.

Sinnvolle Möglichkeiten wurden Dir genannt.

Halte das auch für etwas kindisch ...
 
S

Steven

Hallo

selbstverständlich versuche ich, etwas Zeit mit vernünftigen Argumenten zu erhalten.
Wieso hier einige es als kindisch empfinden, wenn von der Behörde gefordert wird, elementare Rechte zu berücksichtigen, ist mir schleierhaft.
Ich habe was zu verbergen - meine Privatsphäre.
Und warum hier nicht nach Aktenlage entschieden werden kann, ist mir auch schleierhaft.
Nun, die Sachlage habe ich erklärt. Für Tipps wäre ich weiterhin dankbar.

Steven
 
A

Alex85

Du bist vermutlich einer von 100, der eine Entscheidung nach Aktenlage bevorzugt. Ich verstehe den Ortstermin eher als Angebot, den vermeintlich komplexen Sachverhalt am lebenden Objekt darzustellen. In deinem Interesse versteht sich.

Insofern ist mein Rat, einen Anwalt zu konsultieren um das "was wäre wenn" abzuklären. Danach dem Amt die Gründe für die Verzögerung mitteilen und die Behebung im Laufe des Jahres versichern. Aber lass das Grundgesetz stecken, da landest du nur in der Kategorie Alufolienhut. Kanonen auf Spatzen und so.
 
D

DG

Wieso hier einige es als kindisch empfinden, wenn von der Behörde gefordert wird, elementare Rechte zu berücksichtigen, ist mir schleierhaft.
Ich habe was zu verbergen - meine Privatsphäre.
Und warum hier nicht nach Aktenlage entschieden werden kann, ist mir auch schleierhaft.
Nun, die Sachlage habe ich erklärt. Für Tipps wäre ich weiterhin dankbar.

Steven
Die Sachlage ist völlig klar: das kann nicht nach Aktenlage entscheiden werden, ergo wird per Verwaltungsakt (bei Interesse mal googeln, was das ist) ein Ortstermin angesetzt, den Du auch nach Bewertung/Berücksichtigung Art. 13GG zu dulden hast. Der Eingriff in Deine Privatsphäre ist gering, das berechtigte Interesse des Staates (zB nicht vorhandener Brandschutz, Verletzung von Bau- und Nachbarrecht) wird hier mit Sicherheit höher bewertet. Ergo kommt der Sachbearbeiter auf Dein Grundstück, putzt sich vorher fein die Schuhe, macht 5 Fotos und haut wieder ab. Bei so einer Lappalie mit Art. 13GG rumzufuchteln, passt zum "Rechtsverständnis" der Reichsbürger, wahlweise Aluhut oder verspäteter Aprilscherz - wie schon beschrieben.

Das darf man irgendwann auch mal begreifen oder aber ... es wird teuer. Letztlich Deine Entscheidung.

Das Ganze erinnert mich auch an einen echten Fall aus meiner Referendarzeit, da haben wir mal live einen Vormittag beim Verwaltungsgericht zugeschaut. Da meinte eine zugegeben ältere und schon etwas tüddelige Dame, sie bräuchte nur einen Rechtsanwalt und ihre "Privatsphäre" als Argumentationsgrundlage, um den Bezirksschornsteinfeger nicht an ihren Kamin zu lassen. Der Richter hatte sichtlich Spass, das Ding hat der in weniger als 15 Minuten abgehandelt. Revision/Berufung nicht zugelassen, Kosten zu Lasten der Klägerin, Vielen Dank, Schönen Tag, der nächste Bitte.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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