Baufinanzierung l Vorgehensweise gut? Eure Meinung und Tipps

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Häuslebau3r

Häuslebau3r

Wenn Euer Bauspar-Berater dies so gesagt hat, nehme ich mal an , dass es stimmt.
Wir wollten das Guthaben des schon voll angesparte, aber noch nicht zuteilungsreifen Bausparvertrag meiner Frau für die Bezahlung der Küche nutzen. Gilt ja ebenfalls als wohnwirtschaftliche Verwendung.
Anruf bei der Bausparkasse von der Dt. Bank und Erläuterung unseres Vorhabens. Antwort: Ja natürlich könnten Sie das Geld herausziehen, dann aber verlieren Sie die Sonderverzinsung (ok - so weit klar) und die bisher aufgelaufenen Wohnungsbauförderprämien (wie bitte - echt blöd - hatte ich noch nicht gehört).

Mit dem Grundstück ist echt blöd. Aber hier sieht man wieder mal - es kann jederzeit passieren, dass irgendwo beim Projekt plötzlich die Kosten aus dem Ruder laufen können (ohne eigenes ursächliches Verhalten). Damit bestätigt sich wieder mal: nicht zu knapp kalkulieren. (Ist ne allgemeine Bemerkung - nicht zwangsläufig auf Dich bezogen.)
Ja es war gestern nun erst der Berater von der Dank und hat uns das übergeordnet so gesagt. Werden nun anhand der Informationen einmal fest machen, wie wir es dann nun Letztendlich machen wollen. Dann sollten wir uns auch nochmals bei dem Kollegen melden, der auch das Vertragliche bei einer Änderung machen würde und sich im Detail nochmals besser auskennt, so war der Hinweis.
Denn ich dachte mir auch schon, dass dann evtl. die Förderungen (Prämien wegfallen) wenn man sein angespartes vorzeitig raus zieht.

Da kann ich dir nur voll und Ganz zu stimmen. Es geht hier halt von heute gleich mal um ca. 15.000€ was nur eine Sache mehr kostet als gedacht bzw. geplant. Nun haben wir noch das Glück es evtl. so abfangen zu können, aber man muss auf der anderen Seite sagen, dann spart man bis zum eigentlich Baubeginn auch nichts mehr bzw. nicht mehr viel. Wenn man 15.000€ in 24 Monaten tilgen will. Sind nun einfach im gesamten 15.000€ mehr Belastung. Wir hätten evtl. noch eine Alternative zu einem anderen (günstigerem) Grundstück, aber das ist noch nicht sicher.

In der Vergangenheit hatten Bausparvertrag bei Kündigung eine 6 monatige Kündigungsfrist. Diese muss man abwarten oder man zahlt pro Monat 0,5% Strafe vom Guthaben, sprich 3% Verlust. Ich weiß nicht ob das bei heutigen Verträgen immer noch so ist, aber ihr redet ja auch von älteren Verträgen. Darauf solltet ihr auch bei vorzeitiger Kündigung achten! Sowas kann es auch geben. Auf der anderen Seite sind vermutlich viele BSK froh wenn die ein paar gut verzinste Verträge quitt sind.
Ja das mit dem Strafzins hatte ich auch schon mal gelesen bzw. gehört, aber nun auch gar nicht mehr so dran gedacht. Wie du auch sagst, wären die sicher froh Verträge mit Zinsen von 1% aufs Guthaben los zu werden, nur stört mich aktuell die 2,7% wobei die auf 2 Jahre ja auch nicht die Welt sind.

Gruß Andi
 
B

Baufie

Ich möchte keinen neuen Thread aufmachen, deshalb meine frage hier.

Wie gehe ich in folgendem Fall am geschicktesten vor?

Wir könnten im August ein Grundstück erwerben. Dieses wird ca. 152.000 EURO kosten. Als Eigenkapital stehen uns insgesamt derzeit als Barmittel 100.000 EURO zur Verfügung.

Da es noch nicht sicher ist, ob wir wirklich en Zuschlag für dieses Grundstück bekommen sind wir auch noch nicht in Planungsphase gegangen.

Heißt wir würden dies erst danach machen und ggf. erst in 2016 beginnen zu bauen, da hier im Großraum Stuttgart die meisten Bauunternehmen voll ausgelastet sind.

Wie geht man in so einem Fall vor? Ein Darlehen für das Grundstück und den Rest, also das Haus als separates Darlehen?

Dank Euch für Eure Hilfe.
 
Häuslebau3r

Häuslebau3r

Hm.. das ist eine gute Frage,

also wir machen es nun in unserem Fall so, da unser Grundstück nun aktuell 1/4 teurer geworden ist als geplant bzw. bis dato von der Stadt angegeben, dass wir unser Eigenkapital voll einsetzen und der noch fehlende Betrag durch einen Bausparvertrag ausgeglichen wird. Das Bis dato eingezahlte Geld fließt mit ein sowie das Darlehen aus diesem Bausparvertrag. Das Darlehen des Bausparvertrag wird dann bis zum eigentlich geplanten Baustart getilgt und der noch austehende Betrag dann durch Geld aus der eigentlichen Finanzierung beglichen.

So war nun unser Plan..hm.. ob es das Beste ist weiß ich aktuell auch noch nicht.
 
EveundGerd

EveundGerd

Wenn Eigenkapital fehlt um das Grundstück zu erwerben, wird Euch nichts anderes übrig bleiben als einen Teil zu finanzieren.
Ich würde allerdings versuchen, dieses Jahr dann auch noch mit dem Bau zu beginnen und die Finanzierung und die Vorgehensweise mit einer Bank abklären.
Evtl bräuchtet Ihr dann nur ein Darlehen.
 
Häuslebau3r

Häuslebau3r

Wenn Eigenkapital fehlt um das Grundstück zu erwerben, wird Euch nichts anderes übrig bleiben als einen Teil zu finanzieren.
Ich würde allerdings versuchen, dieses Jahr dann auch noch mit dem Bau zu beginnen und die Finanzierung und die Vorgehensweise mit einer Bank abklären.
Evtl bräuchtet Ihr dann nur ein Darlehen.
Evtl. isses bei uns auch ein wenig anders, da die beiden besagten Grundstücke von denen wir gerne eines hätten vermutlich gegen Ende des Jahres schon verkauf werden. Unser geplantes Bauvorhaben aber erst im ersten Quartal 2018 starten soll.
 
B

Baufie

@Häuslenau3r:

Ihr habt ja gänzlich andere Voraussetzungen als wir.

Die Erschließung unseres Wunscgrundstückes kommt nun wohl ein halbes Jahr früher als von uns gedacht. Und wir wollen, im Gegensatz zu Euch, nicht erst 2-3 Jahre nach Grundstückskauf bauen, sondern sofern möglich sofort.

Da der endgültige Bebauungsplan wohl erst kurz vor Erschließung verabschiedet wird. Des weiteren wissen wir auch nicht, ob und welches Grundstück wir bekommen.

Deshalb können ir gar nicht in die Planungsphase gehen, sondern erst wenn es feststeht ob wir ein Grundstück bekommen. Wir wissen schon grob was wir wollen, dementsprechend wird die Planungsphase wohl nicht zu viel Zeit in Anspruch neben. Allerdings sind wie schon geschrieben die Bauunternehmen im Großraum Stuttgart so voll, das meist erst in einem halben Jahr mit dem Bau begonnen werden kann. Heißt eben Frühjahr 2016.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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