GU hatte mit ja mitgeteilt, es gäbe keine Alternativen und wieder mal mit Baustopp gedroht, wenn ich den Höhenunterschied nicht schriftlich zustimme. Damit stellt er seine Unkenntnis zum wiederholten Mal unter Beweis. Bin ja gespannt, ob er mir heute eine Entscheidung mitteilt. Er hatte gestern einen Termin bei seinem Anwalt. Wenn der ihm geraten hat, es drauf ankommen zu lassen, wirds richtig "lustig".
Habe gestern auch noch Post von meinem Anwalt aus Prozess gegen GU1 bekommen: Rechnung für die Beantragung der Vollstreckung des Vergleichs, 1.600 €. Das heißt, wir müssen für diesem Wisch, der nichts wert ist (GU1 hätte uns 130.000 € für die Fertigstellung zahlen müssen, wenn er seine GmbH nicht platt gemacht hätte), auch noch blechen sowie die daraus entstandenen Gerichtskosten, weil die Nachfolgefirma, die dies eigentlich bezahlen müsste, ja nicht auffindbar ist. Wie war das mit den Betonstiefeln? Für GU1 nicht für den Anwalt. Obwohl???? Der Beschluss war vom 12.02.2020, wenn der Anwalt die Vollstreckung 2 Monate eher beantragt hätte , bzw. der Beschluss vor dem 31.12.2019 erteilt worden wäre, hätte GU1 zahlen müssen. Ja, ja hätte .... wäre ....
War auch noch so eine Sache: Während der Vergleichsverhandlungen, die sich von Mai 2019 bis September 2019 hinzogen, habe ich mich natürlich viel mit der rechtlichen Situation auseinandergesetzt und mich informiert. So habe ich bspw. herausgefunden, dass für Bauverträge nach dem 1.01.2018 der AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellen muss. In unserem Vertrag war keine vorgesehen. Also teilte ich dies unserem Anwalt mit. Er bestritt dies zunächst. Ich lieferte ihm die entsprechenden Unterlagen und hatte recht. Die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft wurde Teil des Vergleichs. Als diese dann 2020 wegen Nichterfüllung des Vertrages und des Vergleichs gezogen werden sollte, meinte der Anwalt, er sei ja nun in Rente und macht eigentlich nichts mehr, aber darum würde er sich noch kümmern. ....... Und wir bekamen eine Rechnung über 1300 €. Ich weiß nur nicht, für was.