Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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Hausbau0815

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Ich muss mich nochmals dafür bedanken, dass Du Deine Erfahrungen mit uns teilst. Ich als Bau-Laie wäre nie darauf gekommen, dass ich vorher darüber sprechen und darauf hinweisen muss, dass unterschiedliche "Bodenhöhen" bitte vermieden werden sollen. Da wir, überall im Haus auf allen Stockwerken und in allen Räumen die gleichen Fliesen verlegen werden, ist das aber vielleicht auch einfacher umzusetzen. Der Punkt steht jetzt auf meiner Liste, worauf ich achten muss.
Siehst du, genau das ist es, was ich mit diesen Thread bezwecke. Ist doch schön, wenn man andere vor vermeidbaren Fehlern bewahren kann. Ich habe ja auch keine Ahnung vom Bau, wenn mir was komisch vorkommt ,knie ich mich rein und lese alles was mir in die Finger kommt. Beim Estrich hatte ich dafür überhaupt keine Veranlassung. Inzwischen weiß ich, dass der Estrich regulär eben gegossen wird. Wenn man verschiedene Stärken bei den zukünftigen Bodenbelägen hat, muss man das vorher abklären, dann wird das auch so gegossen. Aber nun nehmen wir eben Parkett, welches fest verklebt wird mit der gleichen Stärke wie die Fliesen+ Kleber. Geht auch und es gibt Schlimmeres.
 
Hausbau0815

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GU hatte mit ja mitgeteilt, es gäbe keine Alternativen und wieder mal mit Baustopp gedroht, wenn ich den Höhenunterschied nicht schriftlich zustimme. Damit stellt er seine Unkenntnis zum wiederholten Mal unter Beweis. Bin ja gespannt, ob er mir heute eine Entscheidung mitteilt. Er hatte gestern einen Termin bei seinem Anwalt. Wenn der ihm geraten hat, es drauf ankommen zu lassen, wirds richtig "lustig".
Habe gestern auch noch Post von meinem Anwalt aus Prozess gegen GU1 bekommen: Rechnung für die Beantragung der Vollstreckung des Vergleichs, 1.600 €. Das heißt, wir müssen für diesem Wisch, der nichts wert ist (GU1 hätte uns 130.000 € für die Fertigstellung zahlen müssen, wenn er seine GmbH nicht platt gemacht hätte), auch noch blechen sowie die daraus entstandenen Gerichtskosten, weil die Nachfolgefirma, die dies eigentlich bezahlen müsste, ja nicht auffindbar ist. Wie war das mit den Betonstiefeln? Für GU1 nicht für den Anwalt. Obwohl???? Der Beschluss war vom 12.02.2020, wenn der Anwalt die Vollstreckung 2 Monate eher beantragt hätte , bzw. der Beschluss vor dem 31.12.2019 erteilt worden wäre, hätte GU1 zahlen müssen. Ja, ja hätte .... wäre ....
War auch noch so eine Sache: Während der Vergleichsverhandlungen, die sich von Mai 2019 bis September 2019 hinzogen, habe ich mich natürlich viel mit der rechtlichen Situation auseinandergesetzt und mich informiert. So habe ich bspw. herausgefunden, dass für Bauverträge nach dem 1.01.2018 der AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellen muss. In unserem Vertrag war keine vorgesehen. Also teilte ich dies unserem Anwalt mit. Er bestritt dies zunächst. Ich lieferte ihm die entsprechenden Unterlagen und hatte recht. Die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft wurde Teil des Vergleichs. Als diese dann 2020 wegen Nichterfüllung des Vertrages und des Vergleichs gezogen werden sollte, meinte der Anwalt, er sei ja nun in Rente und macht eigentlich nichts mehr, aber darum würde er sich noch kümmern. ....... Und wir bekamen eine Rechnung über 1300 €. Ich weiß nur nicht, für was.
 
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Ich habe mir gerade nochmal den zeitlichen Zusammenhang angeschaut:
Der Vergleich wurde am 19.09.2019 geschlossen. Dass GU1 diesen nicht einhalten wird, zeigte sich sehr bald. Am 17.12.2019 reichte Anwalt1 beim Landgericht den Antrag auf Vollstreckung und Vorauszahlung von knapp 130.000 € Fertigstellungsmehrkosten ein.

Am 15.01.2020 sollte es eine Bautenstands- und Mängelfeststellung auf der Baustelle geben, mit den Teilnehmern GU1 und dessen Rechtsanwältin, mir und unserem Bauberater. Wer natürlich nicht kam war GU1. Seine Anwältin teilte uns mit, dass GU1 die Firma verkauft habe und diese jetzt xyz Bauunternehmung hieße und ein Vertreter der neuen Firma zum Termin kommen würde, was aber nicht geschah.

Am 20.01.2020 bat die RÄ des GU1 beim Landgericht um Verlängerung der am 20.01.2020 zum Auslauf kommenden Frist für eine Stellungnahme um 3 Wochen bis einschließlich 10.02.2020, welcher stattgegeben wurde. Am 10.02.2020 teilte die RÄ des GU1 mit, dass sie das Mandat niedergelegt hätte.

Am 12.02.2020 erging durch das Landgericht Leipzig der Beschluss, dass uns die Firma xyz 129.062,00 € als Vorauszahlung zu zahlen hat.

Als RA1 mir diese Information überbrachte und ich nicht in Jubel ausbrach, meinte er, ein bisschen mehr Begeisterung hätte er schon erwartet. Ich frage mich wieso. Wir wussten doch beide, dass das inzwischen für die Katz ist.

Jetzt kommt diese Rechnung. Nach einem Jahr!

Wenn ich mir jetzt den Zeitablauf so ansehe, da ich mir ja die Dokumente extra nochmal herausgesucht habe, werde ich so was von wütend. Wir sind hier doch nach Strich und Faden veräppelt worden.
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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