Vorsicht, das sind unterschiedliche Dinge. Die alte 10 kWp-"Grenze" bezog sich auf die anteilig zu bezahlende Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage für die Eigenstromnutzung. Das wurde auf 30 kWp erhöht.
Das Liebhabereiwahlrecht scheint aber nach wie vor für 10 kWp zu gelten. Dazu hat lediglich der Bundesrat im Novenber '21 einen Vorschlag an die Regierung gestellt, dies auch auf 30 kWp zu erhöhen. Ich konnte jetzt aber keinen Hinweis darauf finden, dass das schon in Gesetzesform gegossen ist. Wahrscheinlich läuft das auch alles erst langsam an unter der Ampel.