K
Knallbonbon
Ing-Diba
Hallo,
bezüglich Ing-Diba wurden mir zwei Wege aufgezeigt:
1) Rückgabe der Originalfinanzierungsbestätigung von DM
(...und dann meine berechtigte Frage, was ist was wenn DM sie nicht mehr zurückgeben kann?)
dann Option Nr.
2) Nach dem Beleg von euch, dass die Kündigung bei DM rechtskräftig ist, gibt die Ing-Diba die Gelder von sich aus wieder frei.
Dennoch dazu:
- Last euch dies schriftlich geben
- Last euch von der Ing-Diba schriftlich geben, dass bei DM Kündigung das Bauvorhaben über Ing-Diba weiterfinanziert wird, wenn ale Voraussetzungen dazu geschaffen sind (es sollte WIR GARANTIEREN... oder WIR BESTÄTIGEN...)
Hallo,
bezüglich Ing-Diba wurden mir zwei Wege aufgezeigt:
1) Rückgabe der Originalfinanzierungsbestätigung von DM
(...und dann meine berechtigte Frage, was ist was wenn DM sie nicht mehr zurückgeben kann?)
dann Option Nr.
2) Nach dem Beleg von euch, dass die Kündigung bei DM rechtskräftig ist, gibt die Ing-Diba die Gelder von sich aus wieder frei.
Dennoch dazu:
- Last euch dies schriftlich geben
- Last euch von der Ing-Diba schriftlich geben, dass bei DM Kündigung das Bauvorhaben über Ing-Diba weiterfinanziert wird, wenn ale Voraussetzungen dazu geschaffen sind (es sollte WIR GARANTIEREN... oder WIR BESTÄTIGEN...)