DM - Allgemein für alle Betroffenen
Hallo liebe Bauherren!
Ich kann nicht umhin, da ich dieses Forum vollständig gelesen habe, festzustellen, dass im Grunde DM dasselbe macht, als damals die Domizil Conzept GmbH den Geist auf gab.
Insbesondere fangen alle Bauleiter, Vertriebler, DM-Beschäftigte und DM selber an, die Bauherren, die sie in Not gebracht haben, unter Vorspieglung falscher Tatsachen, in neue Fallen zu locken.
Schon damals sind sehr viele Bauherren mit dem Domiziltrick auf die Nase gefallen und haben wirklich alles verloren.
Der Eine oder Andere wird sich jetzt fragen, was weiß der denn davon?
Ich sage, ......... eine ganze Menge, ...... da ich sehr viele dieser Bauherren betreut habe und versucht habe, zu retten, was zu retten ist (Übringens kostenlos).
Nun schreibt auch hier der Baustoffhändler, der um 1,2 Mio. geprellt wurde. Ich habe diesen Eintrag gelesen und kann ihn als sehr sachlich und wahrheitsgemäß bezeugen.
Bitte, liebe Bauherren, läßt Euch nicht von den falschen Propheten, die behaupten:
> Mit den baue ich jetzt viel billiger
> der hat mir billig geholfen aus dem Vertrag rauszukommen
> ich habe schon so vielen geholfen ...... (gegen Geld, ohne Erfolg)
> Wir werden Eure Häuser fertig bauen
> Unser Interesse gilt nur den Bauherren
> Speziell für die betroffenen Bauherren haben wir ein geschlossenes
Forum gegründet (Warum? gibt es was zu verbergen?)
> Mein Anwalt ist der beste
> Wir übernehmen Ihren Vertrag zu den gleichen Konditionen
> usw,
über den Tisch ziehen.
Ich habe so Viele alles verlieren sehen, Familien wurden völlig zerstört, bis hin zum Selbstmordversuch.
Das hört sich alles schlimm an und man gönnt sowas Keinem, deshalb hier ein paar wichtige Tipps, der Reihenfolge nach:
1. Unabhängig vom Vertrag gibt es immer eine Vertragsklausel nach Baugesetzbuch,
die sogenannte Vertragsstrafe bei Kündigung, bitte genau lesen und
beachten, bevor man unsachgemäß kündigt.
2. Erst mal und vor allem Anderen, zur Zeit keine Rechnungen mehr
bezahlen (auch wenn sie fällig sind nach Zahlplan), weil die EX-GF der
DM bereits angedeutet haben, wenn die Finanzkrise so weiter geht,
wird man Insolvenz anmelden (Man beachte Beitrag Baustoffhändler).
3. Auch keine Gelder an die Firmen, die für DM gearbeitet haben, bezahlen.
Wichtig, denn mit denen haben sie kein Vertragsverhältnis, deren
Vertragsverhältnis besteht nur mit DM, weshalb diese auch keinen
Anspruch auf Zahlung durch Sie haben (Lassen Sie sich in diesem
Zusammenhang nicht von den Handwerksfirmen, wie auch immer,
drohen.
Es gibt auch leider bei Denen den Einen oder Anderen, der sich nicht
benehmen kann.
4. Es gilt immer das Gesetz und das heißt, dass man seine Ansprüche aus
Vertragsleistungen, wenn sie nicht erbracht werden, mit angemessener
Fristsetzung anmahnen muß (bitte per Einschreiben/Rückschein und
Einwurfeinschreiben).
5. Nachfristen, mit Androhung der Vertragsaufkündigung wegen
Nichterfüllung des Vertrages, setzen (Immer Einschreiben wie vor).
6. Wenn diese Fristen ohne Ergebnis verstrichen sind, dann gehen Sie zum
Anwalt, damit Der eine vernünftige und rechtlich einwandfreie
Kündigung des Vertrages aufsetzt.
7. Lassen Sie sich nicht von ehemaligen Bauleitern und Firmen einfangen,
sondern suchen Sie sich einen unabhängigen Baubetreuer, der auch
wirklich was davon versteht und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Dieser Unabhängige ist wirklich der wichtigste!
Nur Erfahrene können ihnen aus Ihre Misere helfen.
schlussendlich sind noch viele andere genauso wichtige Dinge zu beachten, die hier aber den Rahmen sprengen würden.
Ein Punkt liegt mir aber noch sehr am Herzen!
Lassen Sie sich nicht von Schreiben eines für die Insolvenz eingesetzten Rechtsanwaltes, Insolvenzverwalters ins Bockshorn jagen!
Die bieten an, gegen Zahlung eines Betrages Sie aus dem Vertrag zu lassen und behaupten, dass sie sonst nur gegen Vertragsstrafe kündigen können!
Das ist gelogen!
Wenn eine Firma Insolvenz anmeldet, kann sie Ihre vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbringen, was in der Regel eine außerordentliche Vertragaufkündigung, mit Anspruch auf Schadenersatz zuläßt.
Also, wenn jemals so ein Schreiben auftaucht, sofort zum Anwalt!
Gilt übrigens auch, wenn man von Ihnen verlangt, dass nach Zahlungsplan noch zu zahlen hätten. Hierbei machen Sie einfach ihren Verrechnungsanspruch auf Schadenersatz geltend.
Zum Abschluss!
Sie werden erkennen, das der Eine oder Andere wertvolle Tipp dabei ist und das es sich hierbei um keinerlei Rechtsberatung handelt, weshalb ich auch immer wieder auf die Rechtsanwälte verwiesen habe.
Ich hoffe aber einen Beitrag zur Absicherung Ihres Bauvorhaben geleistet zu haben.
Somit verbleibe ich,
MFG