Deutsche Massivhaus insolvent ?

4,10 Stern(e) 8 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 76 der Diskussion zum Thema: Deutsche Massivhaus insolvent ?
>> Zum 1. Beitrag <<

A

Achim FFM

Haustürgeschäft

war heute bei mein Anwalt, ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht besteht bei der AG nicht ! im Kauderwelsch ist in den Vertragsbedingungen ein Rücktritt ausgeschlossen. AG Verträge von Anwalt durchchecken lassen.!!! Auch steht auf den Blatt das es kein Haustürgeschäft ist, die haben alle Register gezogen. bin ratlos und Fassungslos.

Habe heute mit einen Vertreter aus Jena gesprochen, der sagt ebenfalls die AG ist nur Fassade. Also gibt es kein STAATSANWALT der sich an die ranwagt und die hinter Gitter bringt?

ist ja völliger Schwachsinn und es ist auch egal was die da in Ihren Verträge alles reinschreiben. DAS Baugesetzbuch ( s. Google ) regelt eindeutig was ein Haustürgeschäft ist. Da kann im DM-Haus AG Vertrag stehen was will.DM-Haus AG kann auch mit dem Inhalt Ihrer Verträge das Baugesetzbuch nicht außer Kraft setzen.Die wollen dich nur verunsichern.
Du kannst getrost kündigen. Dein Anwalt sollte mal das Baugesetzbuch studieren und dann auch anwenden LOL
Das kann dir auch jede Verbraucherzentrale für 1,50 €uro bestätigen LOL.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Keul Estrich

Herr Reisser,

es langt, ich werde gegen Sie ein Strafantrag stellen wegen Geschäftsschädigung, Darstellung verkehrter Tatsachen und Rufmord.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keul
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Dieselente

[b schrieb:
Roderunner[/b]
war heute bei mein Anwalt, ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht besteht bei der AG nicht ! im Kauderwelsch ist in den Vertragsbedingungen ein Rücktritt ausgeschlossen.
ist ja völliger Schwachsinn und es ist auch egal was die da in Ihren Verträge alles reinschreiben. DAS Baugesetzbuch ( s. Google ) regelt eindeutig was ein Haustürgeschäft ist. Da kann im DM-Haus AG Vertrag stehen was will.DM-Haus AG kann auch mit dem Inhalt Ihrer Verträge das Baugesetzbuch nicht außer Kraft setzen.Die wollen dich nur verunsichern.
Du kannst getrost kündigen. Dein Anwalt sollte mal das Baugesetzbuch studieren und dann auch anwenden LOL
Das kann dir auch jede Verbraucherzentrale für 1,50 €uro bestätigen LOL.
Egal was in dem Vertrag steht, es regelt alles das Fernabgabegesetz und das greift nicht bei zu errichtenden Bauwerken.

Fernabgabegesetz

§ 1 Anwendungsbereich

3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge 1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz), 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz), 3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanzierungs- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
 
J

Javaanse69

Lieber Herr Keul,

ich kenne Sie nicht und möchte Sie auch nicht kennen lernen.
Schon gar nicht möchte ich mich auf eine Diskussion mit Ihnen einlassen.
Allerdings ist es mir ein Anliegen Ihnen meine persönliche Meinung mitzuteilen.

Nicht nur das Sie sich hier hochgradig lächerlich machen, nein, "Sie" schaden sehr vielen Geschädigten noch mehr.
Ich bin mir mittlerweile schon fast sicher das auch "Sie" unter "höchster" Beobachtung stehen.
Ein Estrichleger der nicht fähig ist einen Satz fehlerfrei zu schreiben, sollte sich einen "kleineren" Baum aussuchen und dort nach den süßen Früchten Ausschau halten.

P.S.: Oben genannte Zeilen spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder!!
 
G

gallus7

Wer im Glashaus sitzt .....

Lieber Herr Keul,

ich kenne Sie nicht und möchte Sie auch nicht kennen lernen.
Schon gar nicht möchte ich mich auf eine Diskussion mit Ihnen einlassen.
Allerdings ist es mir ein Anliegen Ihnen meine persönliche Meinung mitzuteilen.

Nicht nur das Sie sich hier hochgradig lächerlich machen, nein, "Sie" schaden sehr vielen Geschädigten noch mehr.
Ich bin mir mittlerweile schon fast sicher das auch "Sie" unter "höchster" Beobachtung stehen.
Ein Estrichleger der nicht fähig ist einen Satz fehlerfrei zu schreiben, sollte sich einen "kleineren" Baum aussuchen und dort nach den süßen Früchten Ausschau halten.

P.S: Oben genannte Zeilen spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
J

Javaanse69

Ja...da geb ich Dir recht.
Ich versuch auch nicht die DM zu retten.
Das sollten Leute tun die was davon verstehen
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Erfahrungen mit Hausbau-Firmen gibt es 872 Themen mit insgesamt 8284 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Deutsche Massivhaus insolvent ?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
2Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
3Befreiung § 31 Baugesetzbuch: Dachneigung, Dachform, Dachaufbauten 15
4Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
5Baugesetzbuch-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins 14
6Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt 65
7Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
8Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
9Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f 20
10Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
11Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
12Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
13Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht 72
14Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
15Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16

Oben