Einfamilienhaus Bauhausstil Wohnfläche 180m mit Doppelgarage

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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G

guckuck2

Ich kenne keinen Architekt, der die Leistungsphase 9 macht. Das sind 2% Honorar, wenn ich mich erinnere, für eine unkalkulierbare Aufgabe. Das stimmt schon so. 1-8 ist normal bzw. 1-4, wenn die Ausführung an einen GU geht.
 
N

Notstrom

Update:

Von Architekt 1 dem wir mit Handschlag zugesagt haben, haben wir uns über das Wochenende in gegenseitigem Einvernehmen getrennt. Zu Gruß war die Distanz zueinander. Gefühlt hat er sich "ergeben" unser Haus zu planen. Das war kein partnerschaftliches Verhältnis.

Also sind wir zu Architekt 2 - der mit den Entwürfen - und arbeiten jetzt fleißig dran. Ganz andere Chemie - tolle, interessierte Menschen. Die ersten Entwürfe samt Grundriss folgen im Unterforum
 
L

lomo_sp

Bei Südbaden gehe ich eher Richtung Freiburg aus oder? Da wird es wohl die Kunst einen GUler zu finden der aus der näheren Umgebung kommt. In der Pfalz gibt es eine GU von dem wir gutes gehört haben. Der sträubte sich aber schon "nur" 25 km über den Rhein zu fahren.

Was plant ihr eigentlich für ein Wärmepumpensystem?

Ich würde da gerne, auch wenn der Beitrag schon ein paar Tage alt ist, mal nachfragen, welcher GU aus der Pfalz gemeint ist?
 
N

Notstrom

Hallo zusammen,

das Leiden nimmt kein Ende..Nachdem wir nun die Grundrisse bewertet haben sind wir zum Entschluss gekommen, dass es keinen Sinn macht mit dem derzeitigen Architekten weiterzumachen, da einfach keiner der Entwürfe zu unseren Wünschen gepasst hat bzw. tlw. große Fehler hatte.

Haben gerade eine Rechnung des Architekten in Höhe von 13.200,00 EUR erhalten. Er akzeptiere die Kündigung des Vertragsverhältnisses, auch wenn er die Gründe dafür so nicht nachvollziehen kann. Er würde uns basierend auf unserer mündlichen Pauschalvereinbarung (55.000 EUR) sein bisher angefallenes Honorar verrechnen.

Ist das Rechtens? Ich meine: a) es gab kein schriftliches Angebot, b) keine Unterschrift zur Vertragsannahme und c) alle Entwürfe waren nicht so wie wir sie wollten, wir mussten zig Mal nachkarren und der Stand war immer noch schlecht. Hier könnte ich eine Masche sehen.

Wie seht ihr das? Wie ist die Rechtslage?
 
A

apokolok

Die Rechtslage ist schwierig, weder a), b) noch c) sind von Vorteil für euch.
Er rechnet wohl grob die Leistungsphasen 1-3 ab, abhängig davon ob die 55k mit oder ohne Steuer gemeint waren etwas mehr oder etwas weniger.
Hat er die Leistungen denn erbracht? Entwürfe hat er ja definitiv erstellt.
Grundsätzlich schuldet er Bemühen, also funktionierende Entwürfe, nicht zwangsläufig Erfolg, der in eurer Zufriedenheit mit dem Entwürfen bestehen würde.
Ich würde die Rechnung jetzt erst mal als eine Art Abwehrreaktion einstufen, d.h. er will, dass ihr weiter mit ihm arbeitet.

Wenn ihr das definitiv nicht machen wollt, gibt es imho zwei Möglichkeiten.
a) Summe X (die ihr für gerechtfertigt haltet, z.B. 5000€) überweisen und ihm schreiben, dass das eurer Meinung nach dem geleisteten Versuch zu eurer Zufriedenheit zu entwerfen entspricht.
Zu 95% nimmt er die Kohle und gibt Ruhe, vielleicht geht er auch vor Gericht.
b) Gar nichts zahlen und auf Schreiben vom Anwalt / Gericht warten. Ergebnis wird auch hier mit großer Wahrscheinlichkeit ein Vergleich sein, allerdings mit deutlich mehr Aufwand / Geplänkel verbunden.

Seht ihr denn gar keine Möglichkeit mehr, mit dem Architekten auf einen grünen Zweig zu kommen?
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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