Endlich bauen und doch noch ein paar Fragen

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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11ant

11ant

Bad abschließen und Zaun hochziehen liegt wohl auf dem gleichen Gen, da macht man nichts

Es ist bekannt, daß Wilson seinem Nachbarn Tim (dem Heimwerkerking) philosophische Ratschläge nur über einen bis unter seine Nase gezogenen Zaun gibt. Wer Wilsons Ratschläge will, braucht also auch den Zaun

So gesehen Schnucklines Darstellung folgend, daß die Nachbarkontakte nicht gefragt seien, wäre also auch der Wilson-Zaun entbehrlich.

Mir persönlich - allerdings muß ich einräumen, auch ein Bad-Nichtabschließer zu sein, wie übrigens auch Butterkratzer, Eierklopfer und Kaffeemitmilchtrinker - wäre es egal, wenn Frau Stirnimaa oder die Herren Häberle und Pfleiderer sähen, wie viele Stücke Zucker in diesen Kaffee kämen.

Wohneigentum bildet man meist mit dem Horizont, länger an derselben Stelle seßhaft zu bleiben (sonst baute man auch kaum noch nicht vorhandenen Kindern schon Zimmer) - insofern würde ich den Nachbarn eine Chance geben, keine Fremden zu bleiben. Beim Bäcker und im Zumbakurs trifft man die eh wieder

Die Gartenhäuschen-Maße bzw. -Massen sind so üblich, allerdings wohl nicht in allen Gemeinden. Da mag es auch solche mit weit weniger Großzügigkeit geben.

Auf die teilweise Anrechnung der Rasengittersteine auf die Grundflächenzahl / Oberflächenversiegelung stieß ich in mehreren Foren, den konkreten Wert 20% (auch da sind wohl auch andere Werte möglich) fand ich u.a. in einer Erläuterung der Verbandsgemeinde Nabburg.

P.S.: mit Dach / Firstrichtung drehen war wohl um 90° gemeint - daß das Haus so "leicht schräg" steht, hat wohl mit dem Drehen eines bestimmten Außenmaßes passend ins Baufenster zu tun. Straßenachsen parallel könnte der First sonst durchaus sein.
 
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Escroda

Die Gartenhäuschen-Maße bzw. -Massen sind so üblich, allerdings wohl nicht in allen Gemeinden. Da mag es auch solche mit weit weniger Großzügigkeit geben.
Danke für die Antworten. Aber was "übliche Gartenhäuschen-Maße" mit der Genehmigungsfähigkeit zu tun haben erschließt sich mir nicht. Die von @Schnuckline zitierte Kubaturgrenze aus der Landesbauordnung besagt auch nur, ob ich eine Genehmigung brauche oder nicht. Das heißt noch lange nicht, dass ein genehmigungsfreies Bauvorhaben automatisch zulässig ist.
Auf die teilweise Anrechnung der Rasengittersteine auf die Grundflächenzahl / Oberflächenversiegelung stieß ich in mehreren Foren
Das reicht mir zur Übertragung auf andere Fälle nicht.
den konkreten Wert 20% (auch da sind wohl auch andere Werte möglich) fand ich u.a. in einer Erläuterung der Verbandsgemeinde Nabburg.
Das scheint mir eher eine verwaltungsinterne Handlungsempfehlung zur praxisnahen Berechnung für dieses spezielle Gebiet zu sein. Grundlage für eine Verallgemeinerung sehe ich da auch nicht.
Straßenachsen parallel könnte der First sonst durchaus sein.
Laut @Schnuckline s Aussage
Zum Drehen des Daches: wir dürfen nicht mal ein fitzelchen drehen. Stadt sagt nein.
 
11ant

11ant

P.S.: mit Dach / Firstrichtung drehen war wohl um 90° gemeint - daß das Haus so "leicht schräg" steht, hat wohl mit dem Drehen eines bestimmten Außenmaßes passend ins Baufenster zu tun. Straßenachsen parallel könnte der First sonst durchaus sein.
Kommando zurück
Ich habe noch mal geschaut: es ist tatsächlich so, daß die Häuser alle penibelst gleich schräg stehen - also mit ihren Firstlinien "wie ein Ei dem anderen" aber leicht schräg zur Straße. Und das Haus paßt dann mit Ach und Krach und an einer Ecke schon nur ohne den Dachüberstand ins Baufenster.

Auf dem Luftbild sieht es übrigens aus, als werde ein Gewerbegrundstück planiert und in zwei Häuslegrundstücke geteilt - und übrigens auch, als legten die Nachbarn keinen Wert auf hohe Einzäunungen (?)
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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