S
Schnuckline
Huhu,
dass jemand außer mir so spät noch wach ist
Also dass 20-40 cm grenzabstand den Unterschied von totaler Finsternis zu lichtdurchfluteten Räumen zaubern mag ich zu bezweifeln mir solls aber recht sein.
Darf ich noch mal hinterfragen was du mit "gelten absolut" meinst? Dass ich diese "Regel" im Grunde auch auf die Straßenseite übertragen kann? Obwohl die Straßenseite außerhalb unseres Baufensters liegt? Oder hat das Baufenster keinen Einfluß auf Sichtschutzfenster? Selbiges auch zum Gartenhaus. 6 Meter sind ja schon mal nicht schlecht, aber darf das Gartenhaus außerhalb des Baufensters stehen? Bzw. Welchen Abstand muss ich wiederum zur Straße einhalten? Ich kann einfach nichts finden wo das geregelt ist. Immer ist nur die Rede von landwirtschaftlichen Grundstücken und sonstigen Grundstücken. Oder ist die Straße auch ein sonstiges Grundstück?
Wo (wenn nicht im Bebauungsplan) ist geregelt was ich vor meinem Sichtschutzzaun aufstellen darf bzw. dass der Boden begrünt werden muss? Weiß das jemand? Kann ich das nicht als Weg ausweisen und pflastern? Oder eine kleine Erhebung an die Grundstücksgrenze anbringen und dazwischen kieselsteinchen streuen? Oder einfach irgendwelche Kletterpflanzen oder Bambus oder so Pflanzen.
Fragen über Fragen...
dass jemand außer mir so spät noch wach ist
Also dass 20-40 cm grenzabstand den Unterschied von totaler Finsternis zu lichtdurchfluteten Räumen zaubern mag ich zu bezweifeln mir solls aber recht sein.
Darf ich noch mal hinterfragen was du mit "gelten absolut" meinst? Dass ich diese "Regel" im Grunde auch auf die Straßenseite übertragen kann? Obwohl die Straßenseite außerhalb unseres Baufensters liegt? Oder hat das Baufenster keinen Einfluß auf Sichtschutzfenster? Selbiges auch zum Gartenhaus. 6 Meter sind ja schon mal nicht schlecht, aber darf das Gartenhaus außerhalb des Baufensters stehen? Bzw. Welchen Abstand muss ich wiederum zur Straße einhalten? Ich kann einfach nichts finden wo das geregelt ist. Immer ist nur die Rede von landwirtschaftlichen Grundstücken und sonstigen Grundstücken. Oder ist die Straße auch ein sonstiges Grundstück?
Wo (wenn nicht im Bebauungsplan) ist geregelt was ich vor meinem Sichtschutzzaun aufstellen darf bzw. dass der Boden begrünt werden muss? Weiß das jemand? Kann ich das nicht als Weg ausweisen und pflastern? Oder eine kleine Erhebung an die Grundstücksgrenze anbringen und dazwischen kieselsteinchen streuen? Oder einfach irgendwelche Kletterpflanzen oder Bambus oder so Pflanzen.
Fragen über Fragen...