Endlich bauen und doch noch ein paar Fragen

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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D

DG

@ypg: Für uns ist das schon enorm wichtig, dass das nicht einsehbar ist. Unser Garten besteht ja nicht nur aus einer Terrasse. Da möchte ich Gemüse pflanzen, nen Pool aufstellen und irgendwann Kinder spielen lassen. Das ist mein privater Raum und ich möchte mich da bewegen können ohne angegafft zu werden. Es möchte ja auch keiner in sein Wohnzimmer kommen und erst mal den Nachbarn winken
Der Garten wird aus den Obergeschossen der Nachbarhäuser sowieso einzusehen sein, egal, ob Ihr einen 1,5m-Zaun oder auch 3m hohen Trümmer setzt. Den Spieß kann man allerdings auch umdrehen - es gab kürzlich ein Urteil, wo Nachbarn per Gericht einem Saunagänger verbieten wollten, nackt zu seiner Gartendusche zu wandeln, weil der Garten eben aus den umliegenden Obergeschossen einsehbar war. Der Richter meinte, dass muss man aushalten und wenn's einem nicht gefällt, eben wegschauen.

MfG
Dirk Grafe
 
11ant

11ant

Erst einmal beglückwünsche ich Dich zu der Regelung, daß der Zaun (gegenüber sonstigen Grundstücken - ja, ich denke, die Straße ist ein solches) um seinen Grenzabstand höher sein darf. Ich meinte mit "absolut", daß Zaunhöhen üblicherweise ungeachtet dessen gelten, wo der Zaun aufgestellt wird. Eine "tote" Einfriedung ist der Zaun, weil er nicht wie eine Hecke weiter wächst.

Diese Regelung ermöglicht wohl auch das hier angesprochene Verfahren, hinter eine Hecke einen Zaun zu stellen, der dann um die Heckenstärke höher sein kann.

Das Baufenster hat insofern einen Einfluß, daß Du innerhalb des Baufensters den seitlichen Sichtschutz der Terrasse von Rechts wegen (ich habe aber noch nie gesehen, daß das jemand tat) theoretisch bis auf Traufhöhe ziehen könntest. Innerhalb des Grenzabstandes (meist 2,5 oder 3 m) nützt das aber freilich nichts.

Flächenversiegelungen werden in unterschiedlicher Weise auf die Grundflächenzahl angerechnet, und müssen je nach Art ebenfalls Grenzabstände einhalten.

Wie du Deinen Garten anzulegen hast, kann ebenfalls im Bebauungsplan festgelegt sein. Allerdings wirst Du das im gezeichneten Plan nicht finden, sondern in den "textlichen Festsetzungen". Wenn man im Bauamt und im Gemeinderat zu viel Langeweile hatte, dann stehen da die botanischen Namen der erlaubten Hecken und der Zaunhölzer, und die Korngrößen der Kieselsteine. Gartenzwerge mit Irokesenschnitt haben diesen mit einer einfarbigen Zipfelmütze zu bedecken.

Aus 6-7 m straßenseitigem Abstand der Baugrenze läßt sich vermuten, daß dort Carports stehen dürften - die kann man ja auch blickdicht umschließen.

Aber übertreibe es nicht: ich meinte das ernst, daß Zaunhöhenregelungen ihren Grund auch darin haben, daß Du mit einem übertrieben hohen (blickdichten) Zaun Deinen Nachbarn faktisch ihren Sonnenuntergang vorverlegst. Die allermeisten Nachbarn haben überwiegend andere Freizeitgestaltungen als Dir beim Kaffee und Kuchen die Kalorien zu zählen.

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Wäsche waschen im OG würde ich auch nicht, eine auslaufende Waschmaschine macht im Keller den wenigstens Schaden.
 
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S

Schnuckline

@ypg: Nutzbar war jetzt der falsche Ausdruck Ich meinte vielmehr, dass ich mich in meinem eigenen Garten nicht wohl fühle wenn jeder dort rein sehen kann wann er Lust hat. So wie man sich eben nicht wohl fühlt wenn einem Abends jedermann in die Fenster schauen kann. Ob nun einer da steht und schaut oder nicht, zum wohlfühlen lässt man doch trotzdem lieber die Rollläden runter.
Ich verstehe jetzt endlich was du meinst. Der Sichtschutzzaun soll tatsächlich nicht als Einfriedung dienen, sondern als Sichtschutz. Ich hatte mir das etwa so vorgestellt (siehe Anlage): als Einfriedung so ein kleines Mäuerchen, dann 30 cm dahinter einen Sichtschutzzaun (eben blickdichter als der auf dem Bild) und dazwischen würde ich genauso gerne Steine auslegen. Kann mich da jemand zwingen in die Steine etwas rein zu pflanzen? Wenn dazu nichts im Bebauungsplan steht?

@Dirk Grafe: Genau das ist der Grund weshalb ich gerade versuche das mit dem Zaun zu klären. Ich möchte genau die richtige Position für das Haus auf dem Grundstück finden. Bisher sieht das so aus (siehe Anlage). Die Firstrichtung ist ja erkennbar. Nördlich ist ein unbebaubares Gartenstück. Östlich entsteht ebenso ein Neubau auf etwa gleicher Höhe. Südlich liegt die Straße und der Gehweg. Auf der anderen Straßenseite liegt gegenüber unserem Haus ein anderes Haus und gegenüber dem Garten ebenso ein Garten. Und im Westen haben wir direkt angrenzend eine Einfahrt und eine Garage sowie daneben ein weiteres Haus. Wie findet Ihr die Position so? Habt ihr vllt eine schönere Idee?
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S

Schnuckline

@11ant: Aha aha, danke! Du kennst dich scheinbar ausgezeichnet aus. Das werde ich jetzt Schamlos ausnutzen Das mit der Begrünung hab ich in Bebauungsplänen von Neubaugebieten auch schon gelesen. Schlimm! Ala du darfst aus 3 verschiedenen Bäumen wählen und der muss genau dort stehen Bei uns ist zum Glück im Bebauungsplan nirgends etwas erwähnt.
Das Wege und Stellplätze sowie Dachvorsprünge zur Grundflächenzahl gerechnet werden, war mit bekannt. Kannst du dir mal bitte das Bild einen Beitrag drüber ansehen? Denkst du solche Steine zählen da auch mit dazu?

Und unterschätze niemals Omas und Opas aus dem Schwabenländle Mein Freund hat sich ein paar Stunden mit dem Klappstuhl aufs Grundstück gesetzt um die Lage zu checken. Ringsrum wohnen hauptsächlich alte Leute. Sofort kamen sie alle raus um unauffällig zu fegen oder die Hecke zu schneiden. Natürlich wurde er dabei beobachtet, als wäre er vom Mars. Innerhalb dieser Stunde hat er unfreiwillig erfahren wer wann wo was gebaut hat um wer seinen Rasenmäher wem ausgeliehen hat. Da war uns klar: Sichtschutz, so hoch wie möglich!
 
C

Curly

warum setzt du das Haus nicht "gerade" aufs Grundstück und machst deine Terrasse auf die Westseite, oder plant ihr zwei Terrassen?

LG
Sabine
 
11ant

11ant

Ich und auskennen, na ja. Drei Herren hier haben mich schon zu ihrem Lieblings-Schwätzer erkoren

Dein Geschmack gefällt mir, sieht aber ... ääh ... sagen wir: "nicht ganz billig" aus.

Diese Lösung halte ich auch für gangbar. Rasengittersteine zum Beispiel "kosten" meist 20% Grundflächenanrechnung.

Die dicke dunkelrosa Linie meint den Verlauf des abgesetzten Zaunes ?

Gartenhäuschen lassen manche Bebauungspläne nur rückwärtig zu. Dann würde ich an die geplante Stelle den Carport setzen wollen.

Sind die angedeuteten Fensterladen so geplant, und der Austritt auf die Terrasse westseits ?

Wenn der Zaun auf die Hausecke zusteuert, könnte der dort liegende Raum Trampelpfad für die Umgehung des Zaunes werden.

Wie interessant Marsianer aussehen, weiß ich nicht. In meiner Jugend war "Beitrag vom Jupiter Schwarm aller Frauen"

Aber oaständicha Schwoaba hend da gwiß bloß emoal luege welle, ob dr jonge Ma noa oinem ausschaud der wo zichdig d´ Kehrwoch oihäld wann er ´s gschafft hat ´s Häisla z´ Bauamt.

Für Dich selbst sehe ich da keine "Gefahr", schließlich endet der Refrain "ond ned nach de Mädla schauen"

P.S.: wenn Ihr nicht zufällig aufschnappt, wer wem den Rasenmäher geliehen hat, sondern diese Information direkt erhaltet, dann seid ihr angekommen. Auf gute Nachbarschaft !
 
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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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