Erst einmal beglückwünsche ich Dich zu der Regelung, daß der Zaun (gegenüber sonstigen Grundstücken - ja, ich denke, die Straße ist ein solches) um seinen Grenzabstand höher sein darf. Ich meinte mit "absolut", daß Zaunhöhen üblicherweise ungeachtet dessen gelten, wo der Zaun aufgestellt wird. Eine "tote" Einfriedung ist der Zaun, weil er nicht wie eine Hecke weiter wächst.
Diese Regelung ermöglicht wohl auch das hier angesprochene Verfahren, hinter eine Hecke einen Zaun zu stellen, der dann um die Heckenstärke höher sein kann.
Das Baufenster hat insofern einen Einfluß, daß Du innerhalb des Baufensters den seitlichen Sichtschutz der Terrasse von Rechts wegen (ich habe aber noch nie gesehen, daß das jemand tat) theoretisch bis auf Traufhöhe ziehen könntest. Innerhalb des Grenzabstandes (meist 2,5 oder 3 m) nützt das aber freilich nichts.
Flächenversiegelungen werden in unterschiedlicher Weise auf die Grundflächenzahl angerechnet, und müssen je nach Art ebenfalls Grenzabstände einhalten.
Wie du Deinen Garten anzulegen hast, kann ebenfalls im Bebauungsplan festgelegt sein. Allerdings wirst Du das im gezeichneten Plan nicht finden, sondern in den "textlichen Festsetzungen". Wenn man im Bauamt und im Gemeinderat zu viel Langeweile hatte, dann stehen da die botanischen Namen der erlaubten Hecken und der Zaunhölzer, und die Korngrößen der Kieselsteine. Gartenzwerge mit Irokesenschnitt haben diesen mit einer einfarbigen Zipfelmütze zu bedecken.
Aus 6-7 m straßenseitigem Abstand der Baugrenze läßt sich vermuten, daß dort Carports stehen dürften - die kann man ja auch blickdicht umschließen.
Aber übertreibe es nicht: ich meinte das ernst, daß Zaunhöhenregelungen ihren Grund auch darin haben, daß Du mit einem übertrieben hohen (blickdichten) Zaun Deinen Nachbarn faktisch ihren Sonnenuntergang vorverlegst. Die allermeisten Nachbarn haben überwiegend andere Freizeitgestaltungen als Dir beim Kaffee und Kuchen die Kalorien zu zählen.
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Wäsche waschen im OG würde ich auch nicht, eine auslaufende Waschmaschine macht im Keller den wenigstens Schaden.