Eigentlich wollte ich ja nur still mitlesen und mich ein wenig amüsieren aber jetzt doch mal meine 2cents! Selten so ein Humbug gelesen.In Deutschland wird jeder Beamter nach Gesetzt befördertet!Also ausschließlich nach Eignung Leistung und Befähigung! Das jemand aufgrund eines erworbenen Abschlusses befördert wird kann und wird sich keine Mittelbehörde in Deutschland erlauben damit öffnet sie jedem übergangenen Kanidaten den Klageweg!Kein Personalrat und auch keine Personalvertretung macht da mit weil dass sonst vor dem Verwaltungsgericht keinerlei bestand hat! Schon gar nicht bei A13 was wirklich nichts besonderes ist! Nochmal kein Gesetzt in Deutschland sieht vor das jemand aufgrund eines Abschlusses befördert wird das öffnet für alle den Klageweg! Das gibt es nur im Taka-Tuka-Land ich male mir eine Welt wie sie mir gefällt!
Also wenn man keine Ahnung hat, sollte man definitiv solche Aussagen nicht treffen.
Eine jährliche Beförderung liegt im ermessen des Gemeinderats und des Bürgermeisters und ist ohne Abstimmung mit gemeindetag möglich.
Thema sprungbeförderung, die meine Freundin eben zugesagt bekommen hat lässt eine einmalige Beförderung von 2 Stufen je nach ermessen zu!
Wenn besondere Umstände vorliegen, bspw. Arbeit auf besoldeter a13 Stelle mit aktuellem a9 Gehalt.
Also wie gesagt, informiere sich erst einmal bevor du solche Aussagen triffst weil es schlichtweg nicht korrekt ist.
Es wird so laufen, dass die Sprung-Beförderung in a12 im März nächsten Jahres durch ist und im Jahr darauf durch die Standardbeförderung 1x pro Jahr a13 erreicht.
Wie gesagt, alles nur in Ausnahmefällen möglich... Aber ja, es wird so laufen.
PS: habe noch nicht geantwortet, weil ich noch keine Zeit hatte, deshalb eine schnelle Antwort nebenher per Handy.