Finanzierung machbar? Einfamilienhaus 155qm²

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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Schipa88

Nochmal zusätzlich zum Studium gehobener Dienst ?
Ab welcher Besoldung brauch ich die dann?
 
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saralina87

Freundin steigt jährlich um eine Stufe. Arbeitet aktuell in A10, hat aber eine A13 Stelle. Alles vereinbart. Aufgrund sehr gutem Abschluss, kann Sie hier jährlich steigen, Gehaltsstufenverkürzungen etc. Also ist definitiv alles save. Solche Fälle gibt es wohl sehr sehr selten, deshalb kommt auch die Frage auf
Okay, krasses Konstrukt.
Würde meinen Popo dafür verwetten dass es nicht Bayern ist, oder? Das würde ja sämtliche Laufbahnen übergehen, die ihr Vorgehen würden.
Herzlichen Glückwunsch!!!

Den Rest sehe ich genau wie du
 
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Wiesel29

Nein wenn du Studiert hast bist du im höheren Dienst und in der Regel automatisch SGL. Wenn du aus dem gehobenen Dienst kommst kannst du auch ohne Studium in den höhern Dienst aufteigen. Dafür braucht man entsprechend mehrere gute und sehr gute Beurteilungen und eben die Eignung. Das ist allein Zeitlich vor Mitte 40 nicht zu schaffen.

Glückwunsch zu dem Konstrukt. Da ist deine Freundin die eine unter 3.000. Sehr selten ist da noch eine Untertreibung. Dieses Vorgehen ist in jedem Bundesland möglich aber nur mit entsprechender Rückendeckung und nur an der Finanzdirektion oder am Ministerium direkt.
 
S

Schipa88

Nein wenn du Studiert hast bist du im höheren Dienst und in der Regel automatisch SGL. Wenn du aus dem gehobenen Dienst kommst kannst du auch ohne Studium in den höhern Dienst aufteigen. Dafür braucht man entsprechend mehrere gute und sehr gute Beurteilungen und eben die Eignung. Das ist allein Zeitlich vor Mitte 40 nicht zu schaffen.
Das ist so, zumindest in BaWü, nicht richtig.
Studium ist an der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg oder Kehl auch für den gehobenen Dienst notwendig. Abschluss Bachelor, früher Dipl. Verwaltungswirt.
Besoldung bis A13, für alles darüber (höherer Dienst, A14-A16) brauchst du dann den Aufstiegslehrgang, das ist korrekt.

Oder eben mit Master-Studium direkt in den höheren Dienst.

Deshalb ja meine Frage
 
S

saralina87

Nananana, gehobener Dienst setzt ein Studium voraus. In Bayern auch.
Und ja, bis A13 geht's (aber eben auch da nur mit Eignung ab A12) für alle, alles drüber ist höherer Dienst und braucht wie Schipa sagt das externe Jura- oder Masterstudium.
 
W

Wiesel29

Haha achso sorry ich merke gerade das Missversträndnis. Warum auch immer empfinde ich die "Ausbildung" im gehobenen Dienst nicht als Studium sondern als stinknormale Ausbildung.
Mit Studium meinte ich ein abgeschlossenes Jurastudium. Das ist ja üblich für Leute die direkt im höheren Dienst eingestellt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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