Dazu steht im Landesbeamtengesetz nichts. Wo steht das in Bayern?
Liegt im Ermessen des Dienstherren, denke ich.
Ja, das richtet sich nach dem Kassenanschlag insgesamt. Befördert wird nach Leistung, Eignung, Befähigung.
Das wird durch eine Beurteilung festgehalten.
Aufgrund der Haushaltsmittel werden Möglichkeiten festgelegt. Zb 10 Beförderungen von A9 zu A10.
Gibt es innerhalb der Behörde nur 10 Beamte mit A9, werden alle befördert. Gibt es 11 Beamte mit A9 wird anhand der Beurteilung eine Rangliste erstellt. Dazu kommen nachrangig weitere Punkte wie Zeit im Statusamt etc.
Soweit beim Bund als Dienstherr. Wartezeit übrigens 1 Jahr.