Finanzierung machbar? Einfamilienhaus 155qm²

4,70 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 21 der Diskussion zum Thema: Finanzierung machbar? Einfamilienhaus 155qm²
>> Zum 1. Beitrag <<

S

saralina87

Dazu steht im Landesbeamtengesetz nichts. Wo steht das in Bayern?
Liegt im Ermessen des Dienstherren, denke ich.
Du bist noch nicht so lange dabei, kann das sein? Kein Vorwurf, ich wusste das Anfangs auch alles nicht.

Normalerweise wird von Jahr zu Jahr entschieden wie viele Punkte man für die jeweilige Beförderung braucht, da kommt es einfach darauf an wie viele Haushaltsstellen frei sind. Es können ja nicht alle immer gleichzeitig befördert werden, sonst bricht das System irgendwann zusammen.

Als Beispiel: Letztes Jahr brauchte man in Bayern für die Beförderung A9 nach A10 eine Beurteilung von mindestens 11 Punkten. Alle mit einer schlechteren Beurteilung müssen mindestens ein halbes Jahr warten, teilweise eben auch länger bis sie dran sind.

Das wird in BaWü nicht anders laufen, denke ich. Insofern bringt eine kurze Mindestwartezeit eben nur bedingt was, weil sie nichts über die tatsächliche Wartezeit bis zur Beförderung aussagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Schipa88

Du bist noch nicht so lange dabei, kann das sein? Kein Vorwurf, ich wusste das Anfangs auch alles nicht.
Das lass ich einfach mal so stehen Ob 3 Jahre lang sind oder nicht?

Meine Stelle ist nach A 11 bewertet. Ich bin für jemand gekommen, der gewechselt hat. Deshalb wird die Stelle nach wie vor noch mit A 11 im Haushalt geführt. Ich bekomme eben nur nicht A 11 wegen Einstellung auf Probe und jetzt erst seit 01.03.2020 auf Lebenszeit. Aussage Personalamt. Dieses Jahr A 10, nächstes Jahr dann A 11.
Das mit der Warterei haben mir ältere Kollegen erzählt, sei aber jetzt nicht mehr so. Kann ich nichts dazu sagen.
 
W

Wiesel29

Hui, da muss man schon vorsichtig sein.
Da gibts auch unter den Ländern offenbar große Unterschiede.
In Hessen gibts es die Reihung anhand der Beurteilung auch aber die ist ausschließlich dafür da um zu entscheiden wer die ausgeschriebene Stelle bekommt.
Für die entsprechende Beförderung in die Besoldungsklasse ist die Reihung irrelevant.
Hier muss man eine gewisse Punktzahl erreichen um zum entspechenden Zeitpunkt befördert werden zu können. Die setzt sich einmal aus der Beurteilung (maximal 7Punkte) zusammen und aus der Dauer seit dem man die Stelle innehat (1 Punkt pro Jahr).
Wenn der Haushalt gut aussieht und alle beförderbaren befördert werden können fällt die Punktzahl weg und man hat nur die Beförderungssperre als Hürde.
 
S

saralina87

warum macht ihr nicht mal einen „Beamtenbeförderungs-Thread“ auf ?

LG
Sabine
Ich würde auch sagen wir machen hier einen Cut - bringt ja eh nichts.
Im Endeffekt läuft es immer auf dasselbe hinaus, der Weg den der TE für seine Freundin beschreibt ist zumindest fragwürdig. Was er dann damit anstellt ist ja dann seine Sache
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3157 Themen mit insgesamt 69234 Beiträgen
Oben