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saralina87
Du bist noch nicht so lange dabei, kann das sein? Kein Vorwurf, ich wusste das Anfangs auch alles nicht.Dazu steht im Landesbeamtengesetz nichts. Wo steht das in Bayern?
Liegt im Ermessen des Dienstherren, denke ich.
Normalerweise wird von Jahr zu Jahr entschieden wie viele Punkte man für die jeweilige Beförderung braucht, da kommt es einfach darauf an wie viele Haushaltsstellen frei sind. Es können ja nicht alle immer gleichzeitig befördert werden, sonst bricht das System irgendwann zusammen.
Als Beispiel: Letztes Jahr brauchte man in Bayern für die Beförderung A9 nach A10 eine Beurteilung von mindestens 11 Punkten. Alle mit einer schlechteren Beurteilung müssen mindestens ein halbes Jahr warten, teilweise eben auch länger bis sie dran sind.
Das wird in BaWü nicht anders laufen, denke ich. Insofern bringt eine kurze Mindestwartezeit eben nur bedingt was, weil sie nichts über die tatsächliche Wartezeit bis zur Beförderung aussagt.
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