S
s_mhofma
Ok verstanden. Das mit der Garage ist wirklich ein Fehler, aber klar, er könnte es ausbessern.Nunja, man könnte argumentieren, dass die Garage im Entwurf nicht genehmigungsfähig ist. Das ist schon ein ziemlicher Schnitzer. Wenn Ihr da drauf pocht, dass ein Versetzen bei diesem Grundriss inakzeptabel ist und ordentlich drauf haut, könnte ich mir schon vorstellen, dass man sich auf einen "Leergeld"-Betrag einigt und hier raus kommt. Andererseits hat der Architekt wie jeder Marktteilnehmer ein Recht auf Nachbesserung. Vielleicht hilft dann auch noch eher das Argument der Entfernung vom Bauplatz und der erhebliche Vertrauensverlust. Wenn es hart auf hart kommt, kann man auch noch mit Veröffentlichung der "Schande" drohen. Tja, aber ohne Verluste wird es wohl nicht ablaufen.
Was genau habt Ihr unterschrieben?
Entfernung zum Grundstück: das war ja unsere Entscheidung.
Haben einen Vertrag zur Erstellung eines Hausentwurfs mit Bauantrag.
Ich schau mir jetzt schon länger den Bebauungsplan an. Aber ich sehe keine Gründe die gegen den momentanen Grundriss sprechen. Neben der Baugrenze hinten sehe ich auch keine weiteren Einschränungen für das Grundstück, daher hab ich das Gefühl irgendwas zu übersehen? Die Tatsache, dass es sich um ein Mischgrundstück handelt, ist ja erstmal kein Nachteil, oder? Der Nachbar links kann eine Garage an die Grenze bauen, ok. Gibt es noch mehr Einschränkungen?