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nevzatc21
Danke für diese Hinweise.Ich hoffe da wurde der Bebauungsplan genau durch gegangen, denn bei so einem Vorhaben kann es zu vielen Problemen kommen:
- Die angesprochene Traufhöhe
- Bei vielen Neubaugebieten ist bei Flachdach eine Dachbegrünung vorgeschrieben (falls der Fall, auch dort die Mehrkosten beachten)
- Hoffe 3 Wohnungen sind erlaubt (oft auf 2 Wohneinheiten begrenzt)
- Grundflächenzahl beachten (auch Terrasse zählt dazu, daher bei der Wahl der Größe aufpassen)
- Teils wird 30% Bepflanzung des Grundstücks gefordert. Das könnte hier auch knapp werden.
etc.
Dachbegrünung ist vorgeschrieben (bei Dachneigung unter 10grad) und vorgesehen. Grundflächenzahl ist 0,4. in Bebauungsplan steht: "Die Grundflächenzahl darf durch Nebenanlagen um bis zu 50 % überschritten werden (§ 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung". Daher sehen wir diesbezüglich kein Problem.
Bezüglich Bepflanzung gilt folgendes: "Mind. 30 % der Grundstücksfreiflächen sind mit einheimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen". Daher bezieht sich das nicht auf die Gesamtgrundstücksfläche sondern auf die Freiflächen, was kein Problem darstellen sollte.