Grundriss-Planung Einfamilienhaus mit rund 150 m²

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Egon12

Habt ihr mal einen Schnitt vom Haus? Unser Haus ist 8.60 m Tief (der Giebel) und hat damit eine Höhe von 7,80 bei 3,50 m Traufhöhe macht ein Kniestock von 50 cm. Ihr gabt zwar eine Firsthöhe von 8,50 m die richtet sich wahrscheinlich aber an der OK Straßendecke. Ihr wollt die Eingangstür sicher nicht auf Straßenniveau d.h. hier gehen schon 20 ~ 30 cm weg. Dann bleiben noch 8,20 m bisschen Toleranz und euer Kniestock ist bei 70 bis 90 cm.
 
Y

ypg

Also, ich finde, liebe Community, an Grundrissen meckert ihr immer rum. Und meine Ansicht zu diesem ist, dass der gut ist. Einfach, klar, funktionell, bewohnbare Zimmer, keine komischen Ecken oder Winkel. Warum den weg werfen? Ich finde kein Argument, dass mich überzeugt, warum das schlecht sein soll. Karsten
Ich würde ihn nicht wegschmeißen... das hat hier nur einer gesagt. Ich würde nur den Schornstein versetzen, wenn das Zimmer planunten rechts Schlafzimmer bleibt... und definitiv einen Einbauschrank ggü der Treppe setzen. Und die Fenster mal planen
 
11ant

11ant

Warum den weg werfen? Ich finde kein Argument, dass mich überzeugt, warum das schlecht sein soll.
Der Grundriss ist absolut keineswegs schlecht, nur relativ zu den Wünschen klafft eine große Schere. Er ist gewissermaßen genau richtig, nur leider für andere Leute.

Habt ihr mal einen Schnitt vom Haus? Unser Haus ist 8.60 m Tief (der Giebel) [...]
8,55 m Haustiefe /2 x tan30° macht 2,47 m, x tan40° 3,59 m - von 8,50 m Firsthöhe zurückgerechnet ergeben sich 6,03 bzw. 4,91 m Traufhöhe. Minus 1,38 m Kniestock also im ungünstigsten Fall 3,53 m, minus 2,85 m Geschosshöhe bleiben 68 cm (vier Stufen) oberhalb Bezugsniveau. Bei der Ebenheit des Grundstücks ist das bequem einhaltbar.
 
kaho674

kaho674

8,55 m Haustiefe /2 x tan30° macht 2,47 m, x tan40° 3,59 m - von 8,50 m Firsthöhe zurückgerechnet ergeben sich 6,03 bzw. 4,91 m Traufhöhe. Minus 1,38 m Kniestock also im ungünstigsten Fall 3,53 m, minus 2,85 m Geschosshöhe bleiben 68 cm (vier Stufen) oberhalb Bezugsniveau. Bei der Ebenheit des Grundstücks ist das bequem einhaltbar.
alles klar?

Ich find es immer schön, einen hellen, breiten Eingangsbereich zu haben. Hab deswegen mal andere Treppe versucht bei nahezu gleichem EG. Dafür OG mit Elternbad, welches man optional auch als Büro umfunktionieren könnte.

Wär's mein Haus, würde ich aber lieber unten auf die Dusche verzichten - dort nur WC, Gäste schlafen oben (dann müssen die Kidis mal zusammen rücken) und Büro bleibt unten. Dann schönes Elternbad mit großer Kuschelwanne.

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C

chrisw81

Der Grundriss ist absolut keineswegs schlecht, nur relativ zu den Wünschen klafft eine große Schere. Er ist gewissermaßen genau richtig, nur leider für andere Leute.


8,55 m Haustiefe /2 x tan30° macht 2,47 m, x tan40° 3,59 m - von 8,50 m Firsthöhe zurückgerechnet ergeben sich 6,03 bzw. 4,91 m Traufhöhe. Minus 1,38 m Kniestock also im ungünstigsten Fall 3,53 m, minus 2,85 m Geschosshöhe bleiben 68 cm (vier Stufen) oberhalb Bezugsniveau. Bei der Ebenheit des Grundstücks ist das bequem einhaltbar.
Sicher kann man auch mit dem Grundriss leben, ich werde aber mal versuchen, etwas von den Wünschen reinzubringen.

Danke für die schnelle Berechnung der Firsthöhe, da bin ich ja beruhigt, dass es doch nicht so knapp ist.
 
C

chrisw81

alles klar?

Ich find es immer schön, einen hellen, breiten Eingangsbereich zu haben. Hab deswegen mal andere Treppe versucht bei nahezu gleichem EG. Dafür OG mit Elternbad, welches man optional auch als Büro umfunktionieren könnte.

Wär's mein Haus, würde ich aber lieber unten auf die Dusche verzichten - dort nur WC, Gäste schlafen oben (dann müssen die Kidis mal zusammen rücken) und Büro bleibt unten. Dann schönes Elternbad mit großer Kuschelwanne.
Danke für den interessanten Grundriss! Wäre ich nie darauf gekommen, die gerade Treppe so einzubauen. Werde ich mir echt überlegen, ob es so oder so ähnlich nicht auch für uns passen könnte. Der Eingangsbereich ist wirklich sehr schön und unter der Treppe hätte man viel Stauraum.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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