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Die Dachterrasse wäre eine Option gewesen, weil das Haus von unten länger ist als oben. Wir finden die Dachterrasse auch nicht sehr sinnvoll und diese wird auch nicht umgesetzt.
Ist dem denn so - die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl sprechen ja dafür - daß Eure gewünschte Geschossanzahl "2" auch als "II" vom Bebauungsplan mitgetragen wird, oder haben wir es hier mit einem erzwungenen Nichtvollgeschoss-OG zu tun ?Grundflächenzahl: 0,4 // Geschossflächenzahl: 0,8 [...] Geschossigkeit: 2 [...]
Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: modern, offen, Flachdach
Keller, Geschosse: Kein Keller, 2 Vollgeschosse
Damit wäre die Baufirma für mich gestorben. Und ich rate auch stets davon ab, erstens als Architekten einen von der Baufirma ausgewählten zu nehmen (= feindlicher Agent) und zweitens die Bauweise vor der Teigruhe mit Weichenstellung festzulegen. Und ganz besonders rate ich von der Festlegung der Baufirma vor der Ausschreibung ab. Seid nicht so ein leichtes Opfer für eine Ganovenbande !Ne, nicht nach dem Erstgespräch. Die Varianten kamen jeweils nach einem Gespräch, nachdem wir unsere Raumplanungswünsche genannt hatten.
Die Baufirma mit der wir bauen arbeitet nur mit diesem Architekten-Team. Da gibts keine Alternative
Ein gesunder Planungsablauf - siehe zuletzt u.a. https://www.hausbau-forum.de/threads/fertighausfirmen-anbieterliste.46833/#post-654562 - sieht so aus, daß man mit einem frei gewählten Architekten einen Vorentwurf erarbeitet, mit dem man vor der Weiterentwicklung zum Entwurf eine erste Sondierungsrunde zur Findung der für den konkreten Fall günstigeren Bauweise macht, und erst in einer späteren konkreten Brautschau mit einer fachgerechten Ausschreibung die geeigneten Bieter auswählt.
Und in https://www.hausbau-forum.de/threads/entwurfsplanung-ueber-den-architekten-und-dann-ausschreiben.45878/page-3#post-654494 erläutere ich u.a. näher die LehreDen Architekten muß man immer selber auswählen. Näheres erkläre ich rund um "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!". Mit diesem Architekten entwickelt man dann erst einen Vorentwurf, und mit diesem macht man in der Teigruhe eine Weichenstellung.
sich von einem GU aus lauter Angst vor Preisvergleichskosten ohne Betäubung über den Tisch ziehen zu lassen, wäre in jedem Fall ein Fehler. Denn eines ist gewiß: auf diese Weise macht der GU aus allem, was über Deiner Unterschrift steht, einen Blankoscheck.