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ypg
Da ist der GU raus: Bauzeit zählt immer ohne EL.Vor allem wollen die es sich einfach machen, dass sie die Bauzeit von neun Monaten einhalten. Allerdings schaffen sie das ja nur, da die Eigengewerke rausgelöst sind. Die neun Monate wären aber auch zu erbringen gewesen, wenn das dort alles drin wäre. Wird ein Fall für den Anwalt sein, die genauen Tage des Verzugs sauber zu quantifizieren, den man dort final ansetzen kann.