11ant
In Threads von Dir - welche, habe gerade nicht parat - ging es schon mehrfach um Sanierungen einzelner Doppelhaushälften.Ich? Warum? Mein Denkmal darf ich ja nicht abreißen ...
In Threads von Dir - welche, habe gerade nicht parat - ging es schon mehrfach um Sanierungen einzelner Doppelhaushälften.Ich? Warum? Mein Denkmal darf ich ja nicht abreißen ...
Ja, meins is das auch nichIch? Warum? Mein Denkmal darf ich ja nicht abreißen ...
Ich würde das mal so interpretieren, dass zumindest zur Straßenseite hin das neue Haus die Form der noch vorhandenen Doppelhaushälfte aufnehmen muss. Also Höhe, Dachneigung, etc. Vermutlich auch ungefähr die Breite zur Straße hin. In den Garten würde ich versuchen, dass freier zu interpretieren. Aber da hat der Architekt bestimmt die besseren Ideen.
Achtung, auch für den Entwurf entstehen Kosten, wenn der Termin nach Entwurfserstellung platzt, § 119 Gerichts- und Notarkostengesetz.Die Notargebühren fallen ja m.W. nur an, wenn es zu einer Beurkundung kommt. Der Makler wird gegen Umgehung genügend abgesichert sein, um Dir sagen zu können, wer der Verkäufer ist. Beim Notar muß der Verkäufer seine Maske ja sowieso lüften. Falls er jetzt so kurz vor dem Schwur noch inkognito bleiben will, wäre mir das Grund genug, die Jagd abzublasen.
Achtung, auch für den Entwurf entstehen Kosten, wenn der Termin nach Entwurfserstellung platzt, § 119 Gerichts- und Notarkostengesetz.
Die schlechte Nachricht ist, dass die meisten Makler da eine sehr geschickte Formulierung wählen ala "sind Sie damit einverstanden, dass ich für sie den Notar beauftrage". Damit gibt der Käufer den Auftrag und würde für die Entwurfskosten aufkommen müssen.Stellt sich nur die Frage, wer die Kosten trägt. Beauftragen tut den Notar ja nicht der Interessent, oder?
In BY gibt es allerdings auch Amtsnotare, das Notarwesen ist ja länderweise sehr "uneinheitlich".Die gute Nachricht ist, dass viele Notare (zumindest die, die ich in BY kenne) für einen simplen Immo Kaufvertragsentwurf keine Gebühren verlangen, obwohl sie dürften.