was das genau heißen soll
... kann man auch nicht sagen, weil die Nachbarhäuser auch nicht genau gleich sind. Auf was sich das Einfügungsgebot bezieht, steht im Gesetz schon genau:
- Art der baulichen Nutzung (Wohngebiet ... Industriegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (Ausnutzung des Grundstücks anhand von Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, Trauf- und Firsthöhen, Geschossigkeit)
- Bauweise (offen, geschlossen, abweichend)
- Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (faktische Baugrenzen / -Linien)
Ungenau ist wiederum die Ermittlung der relevanten Größen bei der Nachbarbebauung.
... unterliegt nicht dem Einfügungsgebot
nicht höher als die anderen
... gehört zum Maß der baulichen Nutzung und ist wesentliches Kriterium, wichtiger als die Geschossigkeit
... gehört auch zum Maß der baulichen Nutzung, ist aber aus städtebaulicher Sicht zu betrachten. Es kommt nicht auf die exakte Berechnung nach Landesbauordnung an, sondern auf die Wirkung.
... unterliegt nicht dem Einfügungsgebot
So viel ist es auch nun wieder nicht.
ohne diese Informationen ist die weitere Planung eher schwierig.
Was willst Du denn anders machen als die Nachbarn?