Grundstücksnutzung für Doppelhaus bzw. Doppelhaushälften

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kaho674

kaho674

Eine Frage zu deiner Version: Würde man auf der Schlaf-Etage nicht Probleme mit den langen Schrägen bekommen und Raum verlieren? (Wenn man von einer First-Richtung parallel zur Straße ausgeht)
Sorry, aber ich habe ja keinen Bebauungsplan Deines Baugebietes oder kenne die Nachbarbebauung. Deswegen weiß ich nicht, was erlaubt ist. Wenn Du in jeder Etage ein Vollgeschoss bauen darfst, verlierst Du nichts.

Man kommt eben schnell ins Detail, bei so einer Planung und braucht alle Infos:
 
M

mwinkelm

Es geht das Gerücht, hier im Forum könnten mehrere User Bebauungspläne lesen
Für unser Gebiet, wo das Grundstück liegt, gibt es keinen Bebauungsplan. Wir müssen uns also in die Umgebung einfügen. Als Laie kann man leider nicht beurteilen, was das genau heißen soll und welche Restriktionen sich daraus ergeben.

Sorry, aber ich habe ja keinen Bebauungsplan Deines Baugebietes oder kenne die Nachbarbebauung.
Logisch, das geht ich ja auch gar nicht. Ich gehe davon aus, dass wir keine zwei Vollgeschosse bauen dürfen, sondern nur 1 oder 1,5. Denn keines der Nachbargebäude hat 2 Vollgeschosse. Sagen wir alle umliegenden Häuser haben Satteldächer mit etwa einer Neigung von 45°. Passt man sich dann auch ein, wenn man eine Dachneigung von sagen wir 28° wählt? .. Das bekommen wir vom Bauamt nur über den Bauantrag beantwortet und ansonsten müsste uns das ein Architekt sagen. Bleibt wohl ein offener Punkt bis zu einer detaillierten Planung bei einem Anbieter.
 
kaho674

kaho674

Sagen wir alle umliegenden Häuser haben Satteldächer mit etwa einer Neigung von 45°. Passt man sich dann auch ein, wenn man eine Dachneigung von sagen wir 28° wählt? .. Das bekommen wir vom Bauamt nur über den Bauantrag beantwortet und ansonsten müsste uns das ein Architekt sagen. Bleibt wohl ein offener Punkt bis zu einer detaillierten Planung bei einem Anbieter.
Nunja, wie streng Deine Gemeinde ist, weiß nur jemand vor Ort. Manchen reicht es, wenn Du ein Satteldach baust und nicht höher als die anderen kommst. Andere sagen, es muss zwingend eingeschossig bleiben. Bei anderen legen sie sogar die Dachfarbe fest. Da ist vieles möglich.
 
E

Escroda

was das genau heißen soll
... kann man auch nicht sagen, weil die Nachbarhäuser auch nicht genau gleich sind. Auf was sich das Einfügungsgebot bezieht, steht im Gesetz schon genau:
- Art der baulichen Nutzung (Wohngebiet ... Industriegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (Ausnutzung des Grundstücks anhand von Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, Trauf- und Firsthöhen, Geschossigkeit)
- Bauweise (offen, geschlossen, abweichend)
- Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (faktische Baugrenzen / -Linien)
Ungenau ist wiederum die Ermittlung der relevanten Größen bei der Nachbarbebauung.
... unterliegt nicht dem Einfügungsgebot
nicht höher als die anderen
... gehört zum Maß der baulichen Nutzung und ist wesentliches Kriterium, wichtiger als die Geschossigkeit
zwingend eingeschossig
... gehört auch zum Maß der baulichen Nutzung, ist aber aus städtebaulicher Sicht zu betrachten. Es kommt nicht auf die exakte Berechnung nach Landesbauordnung an, sondern auf die Wirkung.
... unterliegt nicht dem Einfügungsgebot
Da ist vieles möglich.
So viel ist es auch nun wieder nicht.
ohne diese Informationen ist die weitere Planung eher schwierig.
Was willst Du denn anders machen als die Nachbarn?
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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