P
Pianist
Schönen guten Tag!
Vor einigen Tagen hatte hier jemand was gefragt, der in einer ähnlichen Situation wie ich ist, nämlich steht sein Haus auf dem Grundstück der Eltern. Das ist bei mir ebenfalls so. Da schrieb dann jemand, dass das später im Erbfall zu Problemen führen kann. Allerdings schlief die Diskussion dort schnell wieder ein.
Daher hier noch mal konkret gefragt: Was für Risiken bestehen denn, wenn das eigene Haus auf dem Grundstück der Eltern steht? Zumal, wenn man Einzelkind ist. Wie ich inzwischen erfahren habe, ist es wohl im Baugesetzbuch so geregelt, dass etwas, was fest mit einem Grundstück verbunden ist, automatisch dem Grundstückseigentümer gehört. Das würde ja bedeuten: Obwohl ich mein Haus selbst bezahlt habe, gehört es meinem Vater. Stimmt das?
Für die Grundsteuer haben wir es damals (vor rund 20 Jahren) mit dem Finanzamt so geregelt, dass ich etwa ein Drittel zahle, und mein Vater zahlt zwei Drittel, weil mein Haus ja auf dem kleineren Teil des Grundstückes steht. Ich gehe mal davon aus, dass es dadurch irgendwann im Erbfall keine Probleme geben wird, weil das Finanzamt weiß, dass das mein Haus ist.
Aber ist da sonst noch etwas zu berücksichtigen? Hintergrund war, dass wir uns damals die Vermessungs- und Teilungskosten sparen wollten, und dass eine sinnvolle Teilung auch nicht möglich ist, weil die Auffahrt in der Mitte liegt und man von dort aus in beide Häuser und nach hinten zu den Garagen gelangt.
Matthias
Vor einigen Tagen hatte hier jemand was gefragt, der in einer ähnlichen Situation wie ich ist, nämlich steht sein Haus auf dem Grundstück der Eltern. Das ist bei mir ebenfalls so. Da schrieb dann jemand, dass das später im Erbfall zu Problemen führen kann. Allerdings schlief die Diskussion dort schnell wieder ein.
Daher hier noch mal konkret gefragt: Was für Risiken bestehen denn, wenn das eigene Haus auf dem Grundstück der Eltern steht? Zumal, wenn man Einzelkind ist. Wie ich inzwischen erfahren habe, ist es wohl im Baugesetzbuch so geregelt, dass etwas, was fest mit einem Grundstück verbunden ist, automatisch dem Grundstückseigentümer gehört. Das würde ja bedeuten: Obwohl ich mein Haus selbst bezahlt habe, gehört es meinem Vater. Stimmt das?
Für die Grundsteuer haben wir es damals (vor rund 20 Jahren) mit dem Finanzamt so geregelt, dass ich etwa ein Drittel zahle, und mein Vater zahlt zwei Drittel, weil mein Haus ja auf dem kleineren Teil des Grundstückes steht. Ich gehe mal davon aus, dass es dadurch irgendwann im Erbfall keine Probleme geben wird, weil das Finanzamt weiß, dass das mein Haus ist.
Aber ist da sonst noch etwas zu berücksichtigen? Hintergrund war, dass wir uns damals die Vermessungs- und Teilungskosten sparen wollten, und dass eine sinnvolle Teilung auch nicht möglich ist, weil die Auffahrt in der Mitte liegt und man von dort aus in beide Häuser und nach hinten zu den Garagen gelangt.
Matthias