Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?

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P

Pianist

Schönen guten Tag!

Vor einigen Tagen hatte hier jemand was gefragt, der in einer ähnlichen Situation wie ich ist, nämlich steht sein Haus auf dem Grundstück der Eltern. Das ist bei mir ebenfalls so. Da schrieb dann jemand, dass das später im Erbfall zu Problemen führen kann. Allerdings schlief die Diskussion dort schnell wieder ein.

Daher hier noch mal konkret gefragt: Was für Risiken bestehen denn, wenn das eigene Haus auf dem Grundstück der Eltern steht? Zumal, wenn man Einzelkind ist. Wie ich inzwischen erfahren habe, ist es wohl im Baugesetzbuch so geregelt, dass etwas, was fest mit einem Grundstück verbunden ist, automatisch dem Grundstückseigentümer gehört. Das würde ja bedeuten: Obwohl ich mein Haus selbst bezahlt habe, gehört es meinem Vater. Stimmt das?

Für die Grundsteuer haben wir es damals (vor rund 20 Jahren) mit dem Finanzamt so geregelt, dass ich etwa ein Drittel zahle, und mein Vater zahlt zwei Drittel, weil mein Haus ja auf dem kleineren Teil des Grundstückes steht. Ich gehe mal davon aus, dass es dadurch irgendwann im Erbfall keine Probleme geben wird, weil das Finanzamt weiß, dass das mein Haus ist.

Aber ist da sonst noch etwas zu berücksichtigen? Hintergrund war, dass wir uns damals die Vermessungs- und Teilungskosten sparen wollten, und dass eine sinnvolle Teilung auch nicht möglich ist, weil die Auffahrt in der Mitte liegt und man von dort aus in beide Häuser und nach hinten zu den Garagen gelangt.

Matthias
 
N

nordanney

Obwohl ich mein Haus selbst bezahlt habe, gehört es meinem Vater. Stimmt das?
Jep, ist nicht Dein Haus, sondern dass des Vaters.
Für die Grundsteuer haben wir es damals (vor rund 20 Jahren) mit dem Finanzamt so geregelt, dass ich etwa ein Drittel zahle, und mein Vater zahlt zwei Drittel, weil mein Haus ja auf dem kleineren Teil des Grundstückes steht. Ich gehe mal davon aus, dass es dadurch irgendwann im Erbfall keine Probleme geben wird, weil das Finanzamt weiß, dass das mein Haus ist.
Wieso das? Grundsteuerpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Da hast Du nichts mit zu tun. Noch einmal: Das ist dann nicht Dein Haus!!!
Ich gehe mal davon aus, dass es dadurch irgendwann im Erbfall keine Probleme geben wird
Du erbst dann "Dein" Haus und musst darauf im Zweifel Erbschaftssteuer zahlen.
Aber ist da sonst noch etwas zu berücksichtigen?
Was ist, wenn Dein Vater ein Pflegefall wird? Dann ist "Dein" Haus vielleicht ganz schnell weg, weil er es verkaufen muss. Im ZV-Fall auch, wenn die Bank (sofern finanziert) Probleme macht.
Hintergrund war, dass wir uns damals die Vermessungs- und Teilungskosten sparen wollten,
Das kann ganz leicht nach hinten losgehen.
und dass eine sinnvolle Teilung auch nicht möglich ist, weil die Auffahrt in der Mitte liegt und man von dort aus in beide Häuser und nach hinten zu den Garagen gelangt.
Die ist immer möglich. Ggf. mit Wegerechten o.ä. arbeiten.

Deine Konstellation wäre für mich ein No-Go.
 
N

nordanney

Dann habt Ihr nach § 39 AO es hinbekommen. Ist am Ende aber auch egal, da Du trotzdem nur Nutzer und nicht Eigentümer bist. Der bleibt weiterhin Dein Vater und es gelten meine Anmerkungen.
 
P

Pianist

Wenn es irgendwann mal zum Erbfall kommt, kann ich doch ganz klar nachweisen, dass mir das Haus steuerlich zuzurechnen ist, da muss ich doch nur die ganzen Rechnungen von damals rausholen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich Erbschaftssteuer auf ein von mir bezahltes Haus zahlen muss.

Matthias
 
N

nordanney

Wenn es irgendwann mal zum Erbfall kommt, kann ich doch ganz klar nachweisen, dass mir das Haus steuerlich zuzurechnen ist, da muss ich doch nur die ganzen Rechnungen von damals rausholen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich Erbschaftssteuer auf ein von mir bezahltes Haus zahlen muss.
Ist aber so. Grundstück und Haus sind eine Einheit. Dein Vater kann das gesamte Areal ja auch verkaufen, wenn er will. Da kannst Du Rechnungen ohne Ende vorzeigen und wirst einfach ausgelacht. Ein letztes Mal: Das Grundstück nebst Aufbauten steht zu 100% im Eigentum Deines Vaters. Dir gehört absolut nichts. Du bist geduldeter Nutzer. Punkt.Aus.Ende.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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