Haushersteller droht Arbeiten einzustellen

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J

Jann St

Ich kann einfach mal allen recht geben.
Im Unterschied zu (ich glaube) vielen hier, arbeite ich bei einem Bauunternehmen.
Ich möchte die Seite daher einmal aus Sicht des Bauunternehmens darbringen:

Unsere Rechtsfolgen für die unrechtmäßige Verweigerung der Leistungserbringung sind sehr hart. Die Rechtsgrundlagen allerdings sehr gering. Eigentlich werden wir fast immer zu Leistungserbringung gezwungen. Ausnahme dazu ergibt sich, wenn eine Bedenkenmeldung nicht gelöst wird und sich daraus eine Behinderung ergibt, die dann irgendwann dazu führt, dass die Arbeiten nicht mehr weitergeführt werden können.
Hierin würde also ein Verschulden des Bauherren liegen, Dinge zur Klärung nicht voranzutreiben.

Das nächste wäre die unrechtmäßige Zahlungsverweigerung - allerdings auch erst nach einigen Mahnungen und dann prinzipiell auch nur einhergehend mit einer Kündigung - denn eine Abschlagszahlung ist nur ein Liquiditätsvorschub der vereinbart wurde - Das Recht auf Vergütung hätte man erst bei vollständiger Erbringung der Leistung.
Hier wäre das Bauunternehmen auf dünnem Eis - der Bauherr aber beraten die Abschläge zu zahlen, denn bis zum Tag der Abnahme kann man nicht "überzahlen" man hätte entsprechendes Recht auf Rückvergütung (verzinst).

Das Thema "Diskussion über Mängel" ist sicherlich ein Grund weshalb der Bauunternehmer nicht mehr leisten möchte dürfte juristisch aber schwer durchfechtbar sein. Wir diskutieren über das Vorhandensein von Mängeln noch Jahre nach Abnahme - hier sehe ich keinen Leistungsverweigerungsgrund.

-- Soll nur eine kurze Übersicht sein und erklären warum eigentlich alle hier grade recht haben.
Am Meisten Recht hat aber @Myrna_Loy mit der Aussage dies von einem Fachmann für Baurecht klären zu lassen.

Mit Sicherheit liegen mehrere Dinge gleichzeitig vor und mit großer Wahrscheinlichkeit hat das Bauunternehmen auch nicht nur Trümpfe in der Hand (wie gesagt schwere Rechtsgrundlage).

Da das ganze Thema aber bereits beim Bauvertrag anfängt (welche Termine wurden vereinbart, was gilt vertraglich) ist das hier überhaupt nicht zu erläutern.
 
H

hampshire

Ungeachtet der rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht es meiner Berufserfahrung, dass eine erhebliche Anzahl von Konflikten zwischen Vertragsparteien mit einer fehlenden oder ungeschickten Kommunikation beginnen.
Ein absoluter Klassiker für eine fehlende Kommunikation ist, dass etwas für "selbstverständlich" gehalten wird und daher nicht ausgesprochen. Ohne dass da ein böser Wille ist entwickeln sich auseinandergehende Erwartungshaltungen.
Ein absoluter Klassiker für eine ungeschickte Kommunikation ist eine emotionale Äußerung, die vom Gegenüber als Angriff gewertet wird. Auch hier besteht in aller Regel kein böser Wille.
In der Konfliktsituation mit dem Baupartner würde ich daher mit kühlem Kopf das Gespräch suchen und vier Ziele nacheinander verfolgen:
  • Wiederherstellung einer guten Beziehungsebene -> ggfs. Aussprache über Missverständnisse, Erwartungshaltungen und empfundene Angriffe
  • sachliche Klärung der zu erledigenden / entscheidenden Punkte
  • Lösungsfindung für zu klärende Punkte, ggfs. Abgrenzen eines weiterhin bestehenden Dissenz (dieser muss ja nicht baustoppverursachend sein)
  • Weiterführung der Bauarbeiten, ggfs. mit einem in Abstimmung veränderten Bauzeitenplans
Eine Gesprächsführung mit entsprechend sauber und zielklar getrennten Punkten ist eine Kompetenz, die beileibe nicht jeder beherrscht. Der TE möge sich selbst dazu kritisch hinterfragen, ob er dazu imstande ist - und falls nicht eine Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Mediator ist in der Regel eine Person, die das kann und während der Ausbildung gelernt hat, Anwälte sind dazu zu meist ebenfalls in der Lage. Oft tendieren Anwälte dazu in "gewinnen oder verlieren" zu denken, was einem Konflikt eine ganz "eigene" Richtung geben kann. Muss man eben wissen und wollen.
 
F

Fuchur

Hier wäre das Bauunternehmen auf dünnem Eis - der Bauherr aber beraten die Abschläge zu zahlen, denn bis zum Tag der Abnahme kann man nicht "überzahlen" man hätte entsprechendes Recht auf Rückvergütung (verzinst).
Das ist aber ein sehr "kluger" Rat. Jahrelang sich sein Geld einzuklagen, um dann vor liquidiertem Bauunternehmen zu stehen?
 
J

Jann St

Das ist aber ein sehr "kluger" Rat. Jahrelang sich sein Geld einzuklagen, um dann vor liquidiertem Bauunternehmen zu stehen?
Na, also natürlich sollte man keine Abschläge für Dinge zahlen die nicht errichtet wurden. Aber bevor man eigenständig Abschläge reduziert, sollte man damit zumindest bis zur Schlussrechnung oder letzten Rate warten.
Wollte damit nur verdeutlichen, dass man nicht "zu" hart streichen soll aus Angst. Ich denke man muss nicht alles auf die Goldwaage legen.

Außerdem ist eine doppelte Sicherung nicht rechtens - heiß wenn ein Einbehalt oder eine eine Bürgschaft (Vertragserfüllung 10%) vertragl. vereinbart ist, darf man nicht zusätzlich einbehalten. Immer unter der Voraussetzung, dass die Rechnungsstellung auch die Leistung auf der Baustelle widerspiegelt.
 
J

Jann St

darf man nicht zusätzlich einbehalten
Um dem vorweg zu kommen - außer es wurde sich auf Reduzierung statt Nacherfüllung geeinigt oder es ist ein offenes Verfahren wo ein Sachverständiger einen Reduzierungsvorschlag gemacht hat, den der Bauunternehmer noch widerspricht ;)
Es ist alles juristisch und wenn es juristisch ist, ist alles auszulegen :)
 
J

Jann St

Eine Gesprächsführung mit entsprechend sauber und zielklar getrennten Punkten ist eine Kompetenz, die beileibe nicht jeder beherrscht. Der TE möge sich selbst dazu kritisch hinterfragen, ob er dazu imstande ist - und falls nicht eine Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Mediator ist in der Regel eine Person, die das kann und während der Ausbildung gelernt hat, Anwälte sind dazu zu meist ebenfalls in der Lage. Oft tendieren Anwälte dazu in "gewinnen oder verlieren" zu denken, was einem Konflikt eine ganz "eigene" Richtung geben kann. Muss man eben wissen und wollen.
Ja, aber dabei ist zu beachten, dass in der Regel die beiden Parteien die sich aussprechen müssen emotional in die Sache verstrickt sind und teilweise daher gute Argumente der Gegenseite innerlich sofort abblocken.
Wir machen daher in solchen Fällen gute Erfahrungen mit Mediatoren, die das Gespräch als neutraler Partner moderieren. Denn sonst, da hast du Recht, will jeder immer gewinnen und sieht sich immer im Recht.

Aber sich baurechtlich beraten zu lassen heißt nicht sofort mit einem Klageschreiben vor der Tür zu stehen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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