Heinz von Heiden Erfahrungsbericht 2015-2016 Bungalow BW

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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F

fach1werk

Diese Woche wurde bei uns nicht gebaut.

Mein Mann hat ein Rohr vollends isoliert, weil wir nicht daran glaubten, dass es Heinz von Heiden noch macht. Es waren schon Rigipsplatten darüber montiert, die er zuvor abnehmen musste. Stand im Bericht der letzten Baukontrolle, da wurde einfach drübergebaut.

Ich muss immer noch oft Reis essen um mich zu ernähren, mein Magen ist nervös geworden. Da will ich Euch dies nicht vorenthalten:

Ich kaufte einen Sack Reis im Chinaladen. Ich hatte ihn nicht lange zuhause als auch schon die Motten flatterten. Ich musste mich also seiner rasch entledigen, aber er war ja noch so gut wie voll. Da wollte ich ihn nicht vernichten und sagte mir, den können doch wenigstens die Vögel noch fressen, da macht doch eine kleine Fleischbeilage nichts aus.

Beim nächsten Spaziergang in den Weinbergen nahm ich ihn also mit, um ihn dort wie auf alten Stichen Agricola der Landmann auszustreuen. Mit der ersten Hand voll in der Faust kamen mich Zweifel an, wie sollten die Vögel den Reis im ungemähten Gras überhaupt sehen? Ich beschloss, den geteerten Weg zu bestreuen.

Nicht lange und ein Schlepper kam hinter mir her, ich machte Platz, aber der Landwirt hielt neben mir an. Er wiegt bedenklich den Kopf und sagte ganz vorsichtig zu mir, also ich weiß nicht recht, ob das wohl aufgeht?

Viele Grüße Gabriele
 
F

fach1werk

Diese Woche sind ein Teil der versprochenen Gewerbe gekommen. Bestimmt kam der Elektriker nur deshalb nicht, weil ja auch die solarmodule nicht auf dem Dach waren...
Der Außenputzer hatte verschiedene versprochene Termine platzen lassen und wollte gestern aus dem Auftrag aussteigen. Heinz von Heiden zwang ihn dann herbei, aber wenn dann der Sub des Subs erscheint oder auch nicht, weiss kein Mensch ob er die gewünschte Arbeit auch ausführen kann.

Unser Elektriker hinterließ ja eine Menge Putzbeschädigungen, für die es hieß, da bekommt Heinz von Heiden niemanden her um das zu verspachteln. Ich sollte es machen. Ich fragte vorher an, ob sie mit dem völlig üblichen Malerstundenlohn einverstanden seien (ich bin Wandmalerin, was höher entlohnt wird). Das erschien der Bauleitung inakzeptabel. Ich sagte, ich klebe keinesfalls an diesem (Winz-)Auftrag, es sei mir egal, wer ihn ausführe, Heinz von Heiden sei mir ohnehin recht stachlig. Die Bauleitung möge ruhig jemanden nach ihrem Wunsch beauftragen. Nein, das mache sie dann anders. Der Posten bliebe übrig, am Ende würde er verrechnet und dann taxiere ihn der Sachverständige, der sei vernünftig. Angeboten habe ich konkret Abrechnung auf Nachweis, 48.-- /h, das muss ich einem Anderen auch geben, wenn er mir überhaupt hergeht wegen der paar Stündchen. Na, mal sehen, ob diese Strategie noch Veränderungspotential aufweist.

So sieht meine Bauherrinnenaufgabe seither gerne aus: Permanentes An-arbeiten gegen offene und verdeckte Widerstände, mal ne kleine Drohgebärde, wenn ich nicht so will, Versprechungen als Zuckerbrot. Es geht weiter aber so viel Sand im Getriebe wie bei Heinz von Heiden?
Ich bin da nicht frei von Emotionen, wenn wieder einer so ein Ding landen möchte.

Viele Grüsse Gabriele
 
B

Bauexperte

Wenn meine Informationen nicht falsch sind, dann kannst du den doppelten, wenn nicht gar dreifachen Betrag in Rechnung stellen, der für die Beseitigung des Mangels anzusetzen ist.
Du gehst gerne den 2. vorm 1. Schritt; das ist für die TE wenig hilfreich !

Zunächst ist es notwendig, dem Auftragnehmer (Heinz von Heiden) eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Die Angemessenheit der Frist hängt von dem Bautenstand, der Eilbedürftigkeit sowie dem Umfang der durchzuführenden Arbeiten ab. UND - die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Erst wenn diese Zeit fruchtlos verstrichen ist, kann die TE einen Dritten mit der Beseitigung der Mängel beauftragen.

Im Falle der TE hat ihr Heinz von Heiden mitgeteilt, wie mit dem vorhandenen Mangel umgegangen werden soll; es erfolgt eine Gutschrift auf die Restzahlung. Heinz von Heiden ist also seinen Verpflichtungen nachgekommen und die TE kann - zum jetzigen Zeitpunkt - nicht so ohne weiteres einen Dritten mit der Ausführung beauftragen und die daraus resultierenden Kosten Heinz von Heiden anlasten. Die TE kann aber die Zahlung des Werklohnes bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels verweigern. Aber aufpassen: vereinbarte Abschlagszahlungen bezüglich mängelfrei erstellter Gewerke sind zu leisten!

Die genauen §§, wie auch Korrektur, so ich mich irre, möge @Otus11 beitragen; so er Zeit und Muße hat.

Ich kann nur dringend anraten - falls nicht schon geschehen, einen eigenen Sachverständigen zur Abnahme zu beauftragen. Wenn 2 sich auf Augenhöhe begegnen ist das immer besser!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
f-pNo

f-pNo

Man Gabriele.
Ich lese Deinen Thread wirklich gerne, merke aber an dem geschriebenen, dass Deine Nerven schon seit einiger Zeit über dem Jordan gegangen sind. Für den Humor, mit dem Du in der Vergangenheit die Dinge/Vorgänge beschrieben und angegangen hast, kannst Du die Kraft nicht mehr aufbringen. Vollkommen verständlich.

Ich hatte früher ja schon öfters von Problemen bei Heinz von Heiden gehört - dass sich dies aber so über die ganze Bauphase zieht, ist echt schockierend. Dabei sind es ja auch nicht die Super-Duper-Extra Wünsche an denen es scheitert. Ich hoffe für andere Bauherren, dass Ihr die berühmte (negative) Ausnahme seid und andere Baustellen besser laufen. Euer Hausbau sozusagen das berühmte Montagsauto.

Ich drücke Dir die Daumen. Der Schafgarbe-Druck sieht richtig gut aus.

PS: Ich weiß nicht, wie ich diesen Thread bewerten soll. Aufgrund der Schreibweise, etc. hat er 5 Sterne verdient. Aufgrund der beschriebenen Vorgänge nicht mal nen halben Stern.
 
O

Otus11

Wenn meine Informationen nicht falsch sind, dann kannst du den doppelten, wenn nicht gar dreifachen Betrag in Rechnung stellen, der für die Beseitigung des Mangels anzusetzen ist.
Die Infos sind...falsch.

Dreifacher Einbehält geht nur als Druckmittel nach Fristsetzung - und der Einbehalt muss erstattet werden, wenn Mangel beseitigt oder anderweitig kompensiert wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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