Heinz von Heiden Erfahrungsbericht 2015-2016 Bungalow BW

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alter0029

Ich würde dazu tendieren, Heinz von Heiden eine Frist zu setzen zu der die Arbeiten abgeschlossen sein müssen. Nach Ablauf dieser Frist (so mein Rechtsanwalt) kündigst du den Vertrag und suchst dir eine andere Baufirma. Wenn die teurer sind, verklagst du Heinz von Heiden auf Schadenersatz. Ich weiß natürlich, dass das Nerven kostet und ob du Erfolg haben wirst, steht auch in den Sternen.
Nach alledem was ich aber so gelesen habe denke ich mir: lieber ein Ende mit Schrecken.....
Vielleicht, und das hoffe ich für euch, wendet sich doch noch alles zum Guten.
Eines verstehe ich aber nicht: Warum habt ihr die Garage nicht extra bestellt? Ich habe das so gemacht. Fundament baut die Baufirma und Garage ist von einer Firma in NT
 
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fach1werk

Danke für eure Statements und auch Euer Mitgefühl. Ums Jammern geht's nicht, aber zugegeben, es gibt schon mal einen Tag an dem ich mich besinnen muss, wie das Ziel eigentlich aussieht. Wer weiß, vor was uns Eure Seitenklicks nicht alles bewahren? Ich bin fest überzeugt, dass uns die Augen der Gemeinschaft den Arm stärken.

Wie sagte mal ein Franzose (zur Eheschließung) : Ich war der Goldschmied meiner Ketten...Blöde Witze mach ich ja schon bei mir selbst, wie soll ich sie da bei Anderen bemängeln? Neulich habe ich mir gesagt, gut, wer kein Haus hat, der braucht auch keinen Heizungsbauer, also kein Grund, sich aufzuregen.

Heinz von Heiden kann sich seither nicht wirklich rausreden. Aber es gibt herzhafte Naturen, die das trotzdem mal probieren. Habe ich aber seither in anderen Gewerken auch schon kennenlernen dürfen. Mit scheint, die flechten da keine Blumenkränzchen im Baugewerbe.

Garage extra bestellen: Ja, das haben wir uns schon im Vorfeld angesichts des verrechneten Preises überlegt. Und wir dachten an NT. Ich kam beim Angebot nachzählen zu dem Schluss, dass sie wenigstens 3T€ zu teuer wäre, ich hielt es für mehr. Wir legten die Frage unsrem Sachverständigen vor, er plädierte dafür, die Garage im Vertrag zu lassen. Begründung: Das Reinpfriemeln sei kein Zuckerlecken , wir sollten die Summe und den Ärger Heinz von Heiden lassen. Im Dezember boten wir Heinz von Heiden noch mal an, die Garage aus dem Vertrag zu nehmen, aber sie wollten trotz Probst nur 80% erstatten. Aus heutiger Sicht würde ich sagen, es war von beiden Seiten eine Fehlentscheidung.

Fristsetzung, aber nur mit der wirklichen Bereitschaft, sie aus dem Vertrag zu drängen: Ja, das war eine Option. Allerdings gab es dafür einen Cut-off, den sehe ich zeitlich und materiell überschritten. Wir hätten uns auch ziemlich warm anziehen dürfen. Aber so sehen wir es heute, wer weiß, was uns noch erwartet. Gestern Abend rief mich meine Nachbarin an, die Maurer hätten das Haus hochgemauert. Am 25.05. soll Richttermin sein.

Im Übrigen erwarten wir beim Haus nicht die gleichen Probleme wie im Vorfeld. In ihrer Stammdisziplin dem Hausbau war die Fa. Heinz von Heiden ja seither noch kaum tätig. Wir halten das Haus für ein einfaches Brot- und Buttermodell. Trotzdem gibt es problemträchtige Abläufe, die uns öfters mal begegnen und die mir persönlich systemimmanent erscheinen.

Ich sehe heute zu, ob vielleicht der Dachdecker aus der Nähe mit uns Richtfest feiert, der Zimmermann hat keine Zeit für solche Sachen, er kommt von weit her. Aber wir haben viel Grund erfreuliche Anlässe wahrzunehmen, ich häng mich mal rein.

Drückt uns die Daumen

Gabriele
 
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f-pNo

f-pNo

Ich sehe heute zu, ob vielleicht der Dachdecker aus der Nähe mit uns Richtfest feiert, der Zimmermann hat keine Zeit für solche Sachen, er kommt von weit her. Aber wir haben viel Grund erfreuliche Anlässe wahrzunehmen, ich häng mich mal rein.
Lade noch einen bekannten/befreundeten Dachdecker/Zimmermann (wenn Ihr denn habt) auf ne Bulette/Bratwurst/was auch immer ein, mit dem Ihr dann mal hochsteigt. Der kann dann mal nen Blick auf die Arbeit werfen und die Qualität beurteilen.

Ist schon schlimm, wenn man solche Hinweise geben muss, aber da der Sachverständige nur für 5 Termine geplant ist, habt Ihr dann wenigstens das Wissen, ob ein "Extra-Auftrag" an Sachverständigen zwecks zusätzlicher Besichtigung raus muss.
 
L

Legurit

Glaube es gehört in solchen Situationen auch dazu, nicht ganz den Mut und den Humor zu verlieren... ich will sicherlich nicht den Bauherren vorführen oder mich über ihn lustig machen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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