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guckuck2
Möglichkeit 3:
Die Photovoltaik Anlage wird ganz ordinär als Überschussanlage angemeldet und die Heizung ist und bleibt Privatsache wie bei jedem anderen auch.
Und um das nochmal zu betonen:
Der aus Photovoltaik erzeugte Strom muss durch die USt und Einkommensteuer durch, wenn er privat genutzt wird. VOR dem H2-Gerät.
Die aus der H2-Anlage entnommene Energie ist entsprechend mehrfach durch Steuern belastet, dank des schlechten Wirkungsgrades.
Soll heißen, im Endeffekt kann es sogar teurer sein, Photovoltaik Strom in H2 zu wandeln, als diesen einfach aus dem Netz zu kaufen und zu wandeln.
Die Amortisation der Photovoltaik Anlage wird so gedrückt, nicht verbessert.
Die Photovoltaik Anlage wird ganz ordinär als Überschussanlage angemeldet und die Heizung ist und bleibt Privatsache wie bei jedem anderen auch.
Und um das nochmal zu betonen:
Der aus Photovoltaik erzeugte Strom muss durch die USt und Einkommensteuer durch, wenn er privat genutzt wird. VOR dem H2-Gerät.
Die aus der H2-Anlage entnommene Energie ist entsprechend mehrfach durch Steuern belastet, dank des schlechten Wirkungsgrades.
Soll heißen, im Endeffekt kann es sogar teurer sein, Photovoltaik Strom in H2 zu wandeln, als diesen einfach aus dem Netz zu kaufen und zu wandeln.
Die Amortisation der Photovoltaik Anlage wird so gedrückt, nicht verbessert.
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