HPS-System - picea als Strom- und Wärmequelle?

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C

Chloe Pricw

Also wenn man jetzt ne Photovoltaik Anlage aufs Dach macht und sich nicht für die kleine Unternehmer Regel entscheidet bekommt man ja auch die vollen 19% MWst zurück ... da das ganze als eine Anlage am Ende dasteht bekommt man meines Wissens die vollen 19% MWst zurück ... bei Photovoltaik nutzt man ja auch erstmal den eigenstrom und speist den Rest ein - so ist es da auch - Photovoltaik Überschuss ist ja weiterhin da - und da das als Verbund dann als eine Anlage zählt muss man da auch kein weiteres Gewerbe usw machen
 
G

guckuck2

Dann zahlst du aber auch auf den Eigenverbrauch Steuern. Also alles was generiert und zu h2 gewandelt wird, kostet dich USt und Einkommensteuer im Rahmen der Privatentnahme. Nach der Versteuerung schlägt dann der schlechte Wirkungsgrad von H2 zu...
 
C

Chloe Pricw

nach 5 Jahren entscheidet man sich dann die Kleinunternehmer Regel zu nehmen und hat trotzdem noch einen größeren Teil der Steuern wiedererhalten
 
C

Chloe Pricw

Bei eigenverbrauch kann man trotzdem die Abschreibung benutzen, bei ner groß ausgelegten Photovoltaik Anlage wie ich es vor habe sollte man ja rechnerisch auf mindestens 50% Einspeisung kommen ... da kann dann trotzdem abgeschrieben werden


Abschreibung bei privater Nutzung
Die Abschreibung zur steuerlichen Berücksichtigung der Anschaffungskosten für Ihre Photovoltaikanlage können Sie nur dann nutzen, wenn Sie diese gewerblich betreiben, also auch Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Für Privatnutzer gilt die Regel, dass eine Abschreibung möglich ist, wenn mindestens 50 Prozent der Stromerträge ins öffentliche Netz eingespeist werden.
 
G

guckuck2

Schon richtig. Die Erwartungshaltung, dass sich die H2 Anlage durch die Photovoltaik amortisieren ließe, ist aber vollkommen falsch. Da lügt ihr euch ins Fäustchen.
Wenn ihr das cool findet und die Kohle habt, nur zu. Irgendwer muss ja mal anfangen. Aber glaubt nicht den super Deal gefunden zu haben.
 
F

Fuchur

Bei eigenverbrauch kann man trotzdem die Abschreibung benutzen, bei ner groß ausgelegten Photovoltaik Anlage wie ich es vor habe sollte man ja rechnerisch auf mindestens 50% Einspeisung kommen ... da kann dann trotzdem abgeschrieben werden
Du vermengst hier lauter verschiedene Probleme, die im Kern nichts miteinander zu tun haben. Auch dein Verweis auf Photovoltaik ist nur deshalb richtig, weil sich eine Photovoltaik selbst trägt.

Du darfst einen Gegenstand deinem Unternehmen zuordnen, wenn dieser zu mind. 10% unternehmerisch genutzt wird. Das ist unproblematisch. Damit bekommst du auch die USt zurück und kannst Abschreibungen gewinnmindernd gerücksichtigen.

Deine unternehmerische Tätigkeit muss aber von einer Gewinnerzielungsabsicht geprägt sein, d.h. dein Gewerbe muss auf lange Sicht Gewinn abwerfen (können). Ist nun alleiniger Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit der Betrieb deiner Anlage, dann muss diese innerhalb der Abschreibungszeit rechnerisch Gewinne erwirtschaften. Dazu zählen ausschließlich unternehmerische Gewinne, nicht deine privaten Einsparungen. Kannst du das nicht, dann unterstellt dir das FA Liebhaberei und du kannst keine USt ziehen, keine Abschreibungen tätigen und keine Verluste in der EkSt anrechnen und das FA fordert die Erstattungen zurück. Und hier trennen sich die Wege von Photovoltaik und deiner Picea. Eine Photovoltaik wird in 20 Jahren von selbst Gewinne erwirtschaften (es gibt auch Ausnahmen), deine Anlage aber nicht.

Aus der Misere gibt es nun 2 Möglichkeiten (vielleicht auch mehr, ich kenne aber keine, bin aber auch kein Steuerberater): Entweder du integrierst die Anlage nur zu einem kleineren Anteil in das Unternehmen ein und lässt den Anteil der Privatversorgung privat laufen, dann bekommst du aber auch alle "Vergünstigungen" nur zu diesem Prozentsatz. Oder du hast schon eine unternehmerische Tätigkeit, die ausreichend gewinnorientiert arbeitet, um die Anlage nebenbei zu tragen. Dann macht zwar die Anlage für sich Verluste, das ist aber unschädlich, wenn das Unternehmen als solches gewinnorierentiert betrieben wird. Also z.B. einen Handwerksbetrieb mit Wohnung im Betriebsgebäude. Für ein normales Einfamilienhaus fällt mir da nicht viel ein.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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