Schriftlich Widerspruch einlegen, damit ist die Rechnung bestritten.
Den vereinbarten Kaufpreis zahlen, ruhig noch etwas einbehalten damit er seinen Müll aufräumt und noch etwas weil nicht wie vertraglich vereinbart aufgeführt.
Mehr nicht, dann soll er doch mal begründen woher der Mehrbetrag kommt. Gerade im Hinblick auf die vorhandenen E-Mails sowie den ursprünglichen Auftrag.
Er hat wohl einen schriftlichen Auftrag von euch über den entsprechenden Preis.
Ich versteh nicht wie man argumentieren kann wie HilfeHilfe. Nur weil
Aktuell Bau-Boom ist müssen sich die Kollegen Bauunternehmen trotzdem an gewisse Regeln halten. Wenn er keinen Bock auf Angebot schreiben hat soll er es lassen und Aufträge machen bei denen er keine Angebote schreiben muss.
Die Handwerker müssen sich über die Bürokratie nicht wundern die immer mehr wird für sie, weil sie selbst dafür verantwortlich sind, indem es in nicht wenigen Fällen zu Problemen bei der Abrechnung kommt weil es nicht klar mit dem Kunden geklärt ist bzw. im Nachhinein versucht wird noch ein bisschen mehr rauszuholen.Wie in diesem Fall hier wieder.
Wir hatten auch Probleme mit einem Baggerunternehmer.
Wir haben mündlich etwas vereinbart, einen Festpreis. Dann haben wir eine Abrechnung erhalten wobei dort nach Stunden abgerechnet wurde. Ich fragte freundlich nach wie das sein kann. Die Antwort war ja das dauerte eben so lange und so rechnet er immer ab.
Ich wieß ihn auf unsere Vereinbarung hin, das interessierte ihn nicht.
So waren wir noch nicht mal mit der Hälfte der der Arbeiten fertig und die Rechnung war mehr als doppelt so hoch wie der vereinbarte Endpreis.
Daraufhin befragte ich mich bei einem Anwalt wie das Vorgehen wäre wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Das Gericht schaut sich die geleistete Arbeit an und nimmt dann ähnliche Fälle und schaut ob die Preise ähnlich sind.
Die geleistet Arbeit wird dann mit dem Durchschnittswert der Vergleichsfälle gerechnet. Der Streitwert wird dann gebildet aus der Berechnung des durchschnittlichen Wertes für die Arbeit abzüglich der geforderten Endsumme im Streitfall.
Das Gericht empfiehlt dann einen Vergleich in dem beide Parteien die Hälfte des Streitwertes übernehmen.
Wenn sich euer Handwerker sicher ist, dass ihm mehr Geld zusteht wird er den Rechtsweg einschlagen.
Wenn er weiß das er euch abzocken will und das völlig ohne rechtliche Grundlage wird er davon absehen und froh sein, dass ihr ihm bei dem Verhalten den vollen Preis zahlt.
Denn wenn er vor Gericht auf den Deckel bekommt hat er viel Zeit verloren bekommt u.U. auch nicht mehr und hat auch noch die Anwaltskosten usw. zu tragen.
Bei uns kam es nicht zu einem Gerichtsverfahren.
Ich habe die Hälfte des vereinbarten Kaufpreises gezahlt und dann den mündlichen Vertrag, schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgekündigt.
Wann immer ich den Unternehmer nun irgendwo sehe, schaut er das er Land gewinnt da er ganz genau weiß, dass er richtig Mist gebaut hat und dabei aufgeflogen ist.
Also ruhig bleiben und nicht mehr zahlen.