Ist ein Angebot bindend oder sind Abweichungen erlaubt

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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S

Snowy36

Ja so werde ich es jetzt mal versuchen ...

War bei seinem Lieferanten... dass dieser höhere Preise für den Ziegel verlangt stimmt nicht , auch er benutzt die Creaton Preisliste. Zudem hat er uns den Schwalbenschwanz auf Garage und Haus berechnet , ihn aber nur im Haus ausgeführt . Lüftungs Ziegel verwendet die man angeblich nur bei diesen Ziegeln bräuchte ... stimmt auch nicht man braucht die auch bei den teureren aus dem ersten Angebot aber da hat er die halt vergessen ...

Den ganzen Müll in der Garage noch liegen lassen ( Holz , Palletten , Dämmung ) das dürfen wir auch noch alles entsorgen ...

Insgesamt keine Leistung mit der ich zufrieden bin und mehr zahle als ausgemacht .
 
S

Snowy36

Auf unser Angebot sich zu einigen kam nur und das ist kein Scherz zurück: "Vergiss es, nie und nimmer."

Haben das Angebot noch mal analysiert und allen unseren Schriftverkehr angesehen , ist noch frecher als gedacht.

In der letzten Mail vor Baubeginn wurde protokolliert: Garage ohne Sichtdachstuhl ausführen und Haus ohne Schwalbenschwanz.

Dazu eine Mail wo wir ihm schreiben welche Ziegel wir wollen, dass diese viel günstiger sind und er bitte das Angebot aktualisieren soll, was er nicht getan hat.

Schwalbenschwanz haben wir jetzt auf dem Dach obwohl nicht beauftragt und auf der Rechnung steht es nicht nur fürs Haus sondern auch Garage.

Und noch ne Mail von ihm:

Und wenn ich für die Ziegel 20.000 Euro nehme , dann mache ich das so und du kannst nichts machen weil die im Angebot nicht stehen....

Schriftlich....

So stellt man sich eine Zusammenarbeit ja vor.

Wo finde ich denn im Gesetz oder sonstwo eine Info, was erlaubt ist bei einem Angebot?
 
K

Knallkörper

Wo finde ich denn im Gesetz oder sonstwo eine Info, was erlaubt ist bei einem Angebot?
Bei einem Angebot ist grundsätzliche alles erlaubt: Ich biete dir an, einen 80 qm Bungalow für 1 Mio. Euro zu bauen. Wenn da noch ein Briefkasten dran soll, mache ich dir das für 50.000 Euro Mehrpreis.

Du musst aufpassen, dass du die Begrifflichkeiten Angebot, Auftrag und Abrechnung nicht durcheinander bringst.

Hast du denn eines der Angebote schriftlich beauftragt?
 
C

cschiko

Also ich denke hier wäre mal eine rechtliche Beratung nicht verkehrt bzw. eine hinsichtlich dessen was er belastbar bezahlt bekommen muss und dessen was er eben ggf. ohne Auftrag etc. gemacht hat und so gestrichen werden kann. Nicht das du eben mit der Zahlung in Verzug gerätst, aber auch nicht das du ihm zu viel bezahlst. Da würde ich dann doch mal einen Fachmann kontaktieren.

So als Beispiel wären die Schwalbenschwänze auf der Garage wohl zu streichen, da nicht aufgeführt. Die anderen Ziegel, da muss wohl wirklich ein Fachmann ran. Nur weil sie grundlegend günstiger sind heißt es ja nicht das er sie dir nicht teurer verkaufen darf, da wäre ich erst mal vorsichtig. Es könnte da durchaus zum Problem werden, dass du dort kein neues Angebot drüber hast ggf. hilft zwar das du es angefordert hast aber ansonsten kann er wahrscheinlich den Preis für den Ziegel eben doch selbst festlegen.
 
J

jfkgerd

Schriftlich Widerspruch einlegen, damit ist die Rechnung bestritten.
Den vereinbarten Kaufpreis zahlen, ruhig noch etwas einbehalten damit er seinen Müll aufräumt und noch etwas weil nicht wie vertraglich vereinbart aufgeführt.

Mehr nicht, dann soll er doch mal begründen woher der Mehrbetrag kommt. Gerade im Hinblick auf die vorhandenen E-Mails sowie den ursprünglichen Auftrag.
Er hat wohl einen schriftlichen Auftrag von euch über den entsprechenden Preis.

Ich versteh nicht wie man argumentieren kann wie HilfeHilfe. Nur weil Aktuell Bau-Boom ist müssen sich die Kollegen Bauunternehmen trotzdem an gewisse Regeln halten. Wenn er keinen Bock auf Angebot schreiben hat soll er es lassen und Aufträge machen bei denen er keine Angebote schreiben muss.
Die Handwerker müssen sich über die Bürokratie nicht wundern die immer mehr wird für sie, weil sie selbst dafür verantwortlich sind, indem es in nicht wenigen Fällen zu Problemen bei der Abrechnung kommt weil es nicht klar mit dem Kunden geklärt ist bzw. im Nachhinein versucht wird noch ein bisschen mehr rauszuholen.Wie in diesem Fall hier wieder.

Wir hatten auch Probleme mit einem Baggerunternehmer.
Wir haben mündlich etwas vereinbart, einen Festpreis. Dann haben wir eine Abrechnung erhalten wobei dort nach Stunden abgerechnet wurde. Ich fragte freundlich nach wie das sein kann. Die Antwort war ja das dauerte eben so lange und so rechnet er immer ab.
Ich wieß ihn auf unsere Vereinbarung hin, das interessierte ihn nicht.
So waren wir noch nicht mal mit der Hälfte der der Arbeiten fertig und die Rechnung war mehr als doppelt so hoch wie der vereinbarte Endpreis.
Daraufhin befragte ich mich bei einem Anwalt wie das Vorgehen wäre wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Das Gericht schaut sich die geleistete Arbeit an und nimmt dann ähnliche Fälle und schaut ob die Preise ähnlich sind.
Die geleistet Arbeit wird dann mit dem Durchschnittswert der Vergleichsfälle gerechnet. Der Streitwert wird dann gebildet aus der Berechnung des durchschnittlichen Wertes für die Arbeit abzüglich der geforderten Endsumme im Streitfall.
Das Gericht empfiehlt dann einen Vergleich in dem beide Parteien die Hälfte des Streitwertes übernehmen.

Wenn sich euer Handwerker sicher ist, dass ihm mehr Geld zusteht wird er den Rechtsweg einschlagen.
Wenn er weiß das er euch abzocken will und das völlig ohne rechtliche Grundlage wird er davon absehen und froh sein, dass ihr ihm bei dem Verhalten den vollen Preis zahlt.
Denn wenn er vor Gericht auf den Deckel bekommt hat er viel Zeit verloren bekommt u.U. auch nicht mehr und hat auch noch die Anwaltskosten usw. zu tragen.

Bei uns kam es nicht zu einem Gerichtsverfahren.

Ich habe die Hälfte des vereinbarten Kaufpreises gezahlt und dann den mündlichen Vertrag, schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgekündigt.

Wann immer ich den Unternehmer nun irgendwo sehe, schaut er das er Land gewinnt da er ganz genau weiß, dass er richtig Mist gebaut hat und dabei aufgeflogen ist.

Also ruhig bleiben und nicht mehr zahlen.
 
S

Snowy36

Bei einem Angebot ist grundsätzliche alles erlaubt: Ich biete dir an, einen 80 qm Bungalow für 1 Mio. Euro zu bauen. Wenn da noch ein Briefkasten dran soll, mache ich dir das für 50.000 Euro Mehrpreis.

Du musst aufpassen, dass du die Begrifflichkeiten Angebot, Auftrag und Abrechnung nicht durcheinander bringst.
Ok also noch mal ein Versuch das zu ordnen: wir haben 3 Angebote bekommen, das letzte ist unserer Meinung nach das was wir angenommen haben, da nach dem 2ten Angebot von uns gewünscht war die Schwalben rauszunehmen und die Garage zu vereinfachen. Wir haben eine Mail in der er als letztes Antwortet: anbei das Angebot wie gewünscht angepasst ohne Schwalbe und mit einfacher Garage.... ABER dazu gibts jetzt keine Mail von uns wo drin steht: ok so angenommen, daher wohl kein schriftlicher Auftrag vorhanden.

Und dann haben wir eine Abrechnung = Rechnung erhalten wo ganz andere Dinge drin stehen u die höher ist als alles was wir davor angeboten bekommen hatten.

Rein menschlich ist er sauer weil wir ihm gesagt haben wir sind mit seiner Arbeit nicht zufrieden (Nageldichtband vergessen, keine Dampfsperre) und jetzt will er abzocken......er schreibt ja per Mail: Ich kann nehmen was ich will für die Ziegel.

Und wegen der Ziegel habe ich eben mit einer Juristin des Verbandes Wohneigentum gesprochen: nein so ist es nicht. Wenn im Angebot der Ferrari drin is, auf dem Dach dann aber der Fiat Punto dann muss ich keinen Ferrari bezahlen.

ich rechne genau aus, was ich auf dem Dach habe und bin so nett die blöden Schwalben zu zahlen auch wenn ich die gar nicht beauftragt habe.

Ich zahle das was auf dem Dach is und keinen Cent mehr.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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