K
Knallkörper
Geht mir auch so.Ich versteh nicht wie man argumentieren kann wie HilfeHilfe.
An der Stelle muss ich sagen, das ist ziemlich blauäugig. Du bist doch die Bauherrin, d.h. du bist letztlich für die ordnungsgemäße Abwicklung und Aufsicht verantwortlich, du bist auf der Baustelle weisungsbefugt. Bei solchen Summen müssen nun mal Formalitäten eingehalten werden. Ansonsten bekommst du auch ganz schnell Probleme bei Mängelansprüchen. Dann heißt es: Wo ist der Auftrag? Wo steht die vereinbarte Gewährleistungsdauer? Wie sind die Zahlungsmodalitäten? Etc. pp.!Wir haben eine Mail in der er als letztes Antwortet: anbei das Angebot wie gewünscht angepasst ohne Schwalbe und mit einfacher Garage.... ABER dazu gibts jetzt keine Mail von uns wo drin steht: ok so angenommen, daher wohl kein schriftlicher Auftrag vorhanden.
Und dann haben wir eine Abrechnung = Rechnung erhalten wo ganz andere Dinge drin stehen u die höher ist als alles was wir davor angeboten bekommen hatten.
Also du solltest mindestens das Angebot ausdrucken, handschriftliche Ergänzungen wenn nötig (Ausführungsbeginn und -Dauer usw.), "hier beauftrage ich ...", unterschreiben und als Kopie zurück. Andererseits hätte ich als Handwerker gar nicht mit den Arbeiten begonnen, ohne eine eindeutige Beauftragung. Für den Handwerker ist die Situation nämlich viel unangenehmer als für dich: Wenn er keinen nachweisbaren Auftrag hat, kannst du von deinem Hausrecht Gebrauch machen und ihn von der Baustelle werfen, seine Leistung auf seine Kosten zurückbauen lassen, die Rechnung als gegenstandslos betrachten - mal übertrieben ausgedrückt. Außerdem hat der Handwerker keine ordentliche Spezifikation, nach der er arbeiten kann: Welches Material, wo sind die Leistungsgrenzen bzw. Schnittstellen zu anderen Gewerken, etc. Soll er sich das aus verschiedenen Angeboten zusammensuchen? Das MUSS Streit geben.
Selbst festlegen kann er nicht: Wegen der vorgeschriebenen "gleichen Kalkulationsgrundlage" bei Nachträgen, die wegen einer geänderten Leistung gestellt werden. Deshalb ist seine Aussage, dass er jeden Preis verlangen könnte, eigentlich nur Ausdruck seiner Ahnungslosigkeit, oder eben einfach ein dreister Versuch. Mehrkosten können in diesem Fall nur geltend gemacht werden, wenn er einen entsprechend höheren Einkaufspreis belegen kann - was nicht zu erwarten ist, nach den bisherigen Schilderungen.Nur weil sie grundlegend günstiger sind heißt es ja nicht das er sie dir nicht teurer verkaufen darf, da wäre ich erst mal vorsichtig. Es könnte da durchaus zum Problem werden, dass du dort kein neues Angebot drüber hast ggf. hilft zwar das du es angefordert hast aber ansonsten kann er wahrscheinlich den Preis für den Ziegel eben doch selbst festlegen.
Genau. Falls du wegen der fehlenden Dampfsperre einen Mangel geltend machst, kannst du dafür auch ein paar Tausender einbehalten. Sofern er bei dir nichts mehr zu tun hat, würde ich ihm außerdem Hausverbot erteilen.Schriftlich Widerspruch einlegen, damit ist die Rechnung bestritten.
Den vereinbarten Kaufpreis zahlen, ruhig noch etwas einbehalten damit er seinen Müll aufräumt und noch etwas weil nicht wie vertraglich vereinbart aufgeführt.