KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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Hangman

Hangman

Bitte nicht die hundertste Diskussion über die tolle Doppelförderung bei zwei Wohneinheiten. Im Prinzip ist es ganz einfach: wenn ihr wirklich (!) zwei Wohneinheiten bauen wollt, dann müssen diese zwei Einheiten auch getrennt voneinander sein. D.h. getrennte Heizung, Versorger, Lüftung, Auflagen zu Brandschutz, Fluchtwegen, etc. Das ergibt sich wahrlich nicht nur durch KfW, sondern auch durch Landesbauordnungen, Mietrecht, etc.

Wenn die zweite Wohneinheit nur pseudo-mäßig ausgeführt wird um die Förderung abzugreifen, könntet ihr euch theoretisch auf die KfW Vorgaben beschränken - hättet dann aber ggf bei einer späteren Vermietung (sofern diese angedacht ist) o.g. Probleme. Aber auch dann habt ihr das Problem, dass die Aufwände für eine solche zweite Wohneinheit normalerweise höher als die zweite Förderung sind.

Fazit: wenn zwei Wohneinheiten, dann auch richtig und wirklich vermieten. Wenn ihr nur ein EFH bauen wollt, schmeisst die Pseudo-Einliegerwohnung raus.
 
D

Diany4605

Ich verstehe wie der Wind weht ;).

Dein erster Absatz macht natürlich Sinn, könntest du mir vielleicht dennoch einen Tipp hierzu geben:
... könntet ihr euch theoretisch auf die KfW Vorgaben beschränken ...
Ich finde überhaupt nirgends, weder bei der KfW noch der BEG, Hinweise auf die Vorgaben und jeder Hausanbieter sagt einem was anderes (vermutlich durch Halbwissen).

Du würdest mir damit sehr helfen...
 
D

Diany4605

Guten Morgen liebes Hausbauforum,

wir wollten am kommenden Samstag bei einem Fertighausanbieter unser neues KfW40+ unterschreiben.

Nun bin ich gestern per Zufall über diesen Beitrag gestolpert und aus allen Wolken gefallen. Wir rechnen fest mit der aktuellen Förderung für zwei Wohneinheiten, also mit den kompletten 2x 37.500€.

Hier ist zu lesen, dass man keinen Vertrag beim Hausanbieter unterschrieben darf, bevor der Antrag nicht bei der KfW eingereicht und aber auch bewilligt wurde. Bestätigt hat das dann auch ein 4 Minuten Video bei YouTube direkt von der KfW.
Das hat uns kein einziger Fertighausanbieter gesagt und wir standen bis zum Schluss mit mehreren direkt vor der Unterschrift!

Wie soll das denn funktionieren, der Energieberater kommt doch vom Hausanbieter und ist im Festpreis enthalten. Wie soll ich denn nun VOR der Vertragsunterschrift mit dem Fertighausanbieter ein Haus „fast“ fertig planen, sodass deren Energieberater es ausreichend für die KfW berechnen kann? Das macht doch keine Firma mit!?

Da der letzte Beitrag hier schon eine ganze Weile her ist, würde mich sehr interessieren, ob es hier irgendwelche Neuerungen gibt. Fall nein (wovon ich ausgehe), kann vielleicht jemand sein Vorgehen beim und mit dem Fertighausanbieter beschreiben. Ich weiß nicht wie ich unserem das sagen soll? Klar ist das irgendwie auch sein Versagen das nicht zu wissen, aber das hilft jetzt auch niemandem weiter.

Bin euch für Infos dankbar.

Liebe Grüße
Möchte hier nochmal einsteigen und zitiere dafür meinen eigenen Beitrag. Diesmal mit dem Stichwort "Aufschiebende Bedingung"

Lassen wir auch mal die zweite Wohneinheit weg.

Wir haben nun beim Setzen der Unterschrift beim Hausbauer eine solche aufschiebende Bedingung unterschrieben. Kann mir hier jemand verraten, ob das wirklich ausreichend ist? Das seltsame ist, dass die Formulierung der aufschiebenden Bedingung eine 1:1 Kopie aus dem Netz ist (findet man via Google in 15 Sekunden). Leider steht hier, dass diese Formulierung für die Kreditvariante der Förderung ist, weiß jemand ob es eine andere Bedingung für die Zuschussvariante gibt?

Bin auch hier für Antworten dankbar...

(Wir können doch wirklich nicht die einzigen sein, die das irgendwie nicht blicken und die diese Zuschussvariante der neuen Förderung möchten!?)
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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