KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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S

Schultes

Habe ich heute auch schon gelesen. Ich frage mich nur was die Antragsteller machen, welche die Zuschussvariante wählen und gar kein KfW Kredit in Anspruch nehmen wollen? Was sollen die mit Ihrer Bank denn besprechen? Die Bank hat doch dann gar keine Rolle in dem Spiel. Die Antragstellung für die BEG WG geht generell nicht mehr über die Bank sondern das muss jeder selbst Online beantragen.

However: Bei den BEG EM (Einzelmaßnahmen) gibt es ja schon das Merkblatt zur Antragstellung, da das BEG EM ja schon seit 1.1.21 läuft und Anträge gestellt werden können. Interessant ist, dass es dort laut BEG auch heißt, dass ein Vertragsabschluss vor Förderbewilligung eine Förderung verwirkt (Vertragsabschluss = Vorhabensbeginn). ABER im Merkblatt zur Antragstellung (nach beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf suchen) steht dann unter 8.1:
Kein Beginn des Vorhabens liegt vor, wenn zwar ein Vertrag abgeschlossen wird, aber ein eindeutiges Rücktrittsrecht für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung vereinbart ist. Dem Rücktritt steht gleich, wenn der Vertrag mit auflösenden oder aufschiebenden Bedingungen der Bewilligung der Fördermittel abgeschlossen wird.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das das Merkblatt für BEG WG im April veröffentlicht wird und den gleichen Passus enthält. D.h. es werden ganz normal Verträge abgeschlossen und ein Passus wie oben beschrieben aufgenommen und fertig.
Alles Andere wäre in der Praxis nicht handhabbar. Welche Bank würde denn ein Kredit vergeben ohne dass es einen Vertrag gibt aus dem hervorgeht was das Vorhaben kostet, bzw. was das Haus wert ist?
 
T

Tobias82

Das aus dem BEG Merkblatt passt zu der aufschiebenden Bedingung aus unserem Vertrag, hier der Wortlaut der einem Vordruck des BMWI entspricht:


Aufschiebende Bedingtheit der Bauleistungen / Förderzusage BEG WG

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass dieser Vertrag hinsichtlich der Verpflichtungen zur
Erbringung von Bauleistungen für den Neubau erst in Kraft tritt, wenn die KfW eine Förderung des
Neubaus zusagt (aufschiebende Bedingung).
Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente
Gebäude“ (BEG) mit dem Teilprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“
(BEG WG) zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und eine Förderung vorsehen wird für das angestrebte
Neubauvorhaben. Die Vertragsparteien rechnen mit einer Förderung als [„Effizienzhaus 55“ (EH 55)]
/ [„Effizienzhaus 40“ (EH 40)] und, im Hinblick auf die Nutzung eines Heizungssystems, das
erneuerbare Energien einbindet, der Einstufung als „EE-Klasse“ im Sinne dieses Förderprogramms.
Die Vertragsparteien rechnen daher damit, dass dem Bauherren für dieses Neubauvorhaben nach
Inkrafttreten des Förderprogramms durch die KfW, die als staatlicher Förderbank die BEG WG
durchführt, eine entsprechende Förderzusage mit förderfähigen Kosten i.H.v. 150.000 € und einer
Förderquote von [17,5%] / [22,5%] zugesagt werden wird.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Bauherr nach Inkrafttreten der BEG WG einen
entsprechenden Förderantrag unter Einbeziehung eines Experten stellen und die andere Vertragspartei über den Erhalt einer
Förderzusage durch die KfW unverzüglich informieren wird.
 
S

Schwabe23

Kann mir einer sagen wie das beim Bau mit Architekt in Einzelvergabe ablaufen soll? Dürfen bis zum 1.7. alle Werkplanungen und Ausschreibungen gemacht werden? Nach den Infos von Heute evtl. sogar schon Verträge mit aufschiebender Bedingtheit geschlossen werden? Wobei ich mich Frage welcher Handwerker sich darauf einlassen würde. Es sollte dann halt direkt im Juli auf der Baustelle losgehen.
 
E

Evelyn!

also ich würde gerne den Zuschuss ohne Kredit beantragen und habe gerade mit der KfW telefoniert ob es auch da die Möglichkeit gibt den Vertrag vorher abzuschließen aber eben mit dem Bau an sich bis 1.7. zu warten. Das was dort unter Punkt 1.20 steht gilt nur wenn man den Kredit und den Tilgungszuschuss nimmt, für den Zuschuss gilt das nicht. Dann darf ich wohl Planung machen und auch die Werkplanung aber noch keinen Bau- oder Kaufvertrag unterschreiben bevor ich nicht die Zusage über den Zuschuss bekommen habe den man dann ab 1.7. beantragen kann. Finde ich etwas doof aber es wird wohl immer etwas doof sein wenn man Geld vom Staat bekommt...
 
S

Schultes

also ich würde gerne den Zuschuss ohne Kredit beantragen und habe gerade mit der KfW telefoniert ob es auch da die Möglichkeit gibt den Vertrag vorher abzuschließen aber eben mit dem Bau an sich bis 1.7. zu warten. Das was dort unter Punkt 1.20 steht gilt nur wenn man den Kredit und den Tilgungszuschuss nimmt, für den Zuschuss gilt das nicht. Dann darf ich wohl Planung machen und auch die Werkplanung aber noch keinen Bau- oder Kaufvertrag unterschreiben bevor ich nicht die Zusage über den Zuschuss bekommen habe den man dann ab 1.7. beantragen kann. Finde ich etwas doof aber es wird wohl immer etwas doof sein wenn man Geld vom Staat bekommt...
Ja so ähnlich ging es uns auch. Wir wollen auch das 461 Programm beantragen und ich habe bei der KFW Hotline angerufen. Die erhaltenen Aussagen haben mich auch etwas irritiert. Nach kurzer Diskussion mit der sehr freundlichen Dame der Hotline hat sie darum gebeten die Frage schriftlich zu stellen, damit sie von der Fachabteilung beantwortet wird und nicht von der Hotline. Das hat dann etwas gedauert aber nach nun ca. 4 Wochen haben wir nun die Antwort schriftlich erhalten, dass
1. die Fördermöglichkeit erlischt, wenn Kauf-/Werkvertrag vor Fördermittelbescheid unterzeichnet wird. Planungsleistungen z.B. Architekt können beauftragt werden.
2. Es eine Ausnahme gibt: Enthält der Kauf-/Werkvertrag eine aufschiebende Bedingung entsprechend Baugesetzbuch §158, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn der Förderantrag positiv entschieden wird, dann dürfen Verträge vorher abgeschlossen werden. WICHTIG ist dabei: In diesem Fall dürfen keine ausführenden Arbeiten vor der Antragstellung erbracht werden (frühestens 01.07.21)! Sonst erlischt Förderung wieder.

Conclusio: Wer Vertrag unterschrieben hat ohne 2. im Vertrag zu haben wird keine Förderung nach BEG WG erhalten. Der muss sich also sputen, dass er zumindest die Förderung nach dem alten KFW153 Programm erhält. Dies kann noch bis 30.06.21 beantragt werden.

Komplizierte Übergangsphase derzeit und es wird bestimmt ein paar Leidtragende geben. Für mich passt es zwischenzeitlich :) .
 
E

Evelyn!

Ja so ähnlich ging es uns auch. Wir wollen auch das 461 Programm beantragen und ich habe bei der KFW Hotline angerufen.
Und ihr wollt auch nur den Zuschuss oder nehmt ihr den Kredit von der KfW und dann den Tilgungszuschuss?
Das wäre ja ominös. Könnt ihr mir das Schreiben vielleicht mal weiterschicken? Hab ein bisschen Angst, dass wenn ich das machen würde es hinterher heißt leider haben sie jetzt Pech gehabt, sie hätte nicht unterschreiben dürfen... :oops:
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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