Kann jemand sagen ob ich die neue Förderung für Baubegleitung erhalte, wenn ich die Baubegleitung vor dem 1.7. beauftrage, um mir z. b. beim Planungsauftrag helfen zu lassen?
Oder gilt auch hier Vertragsunterzeichnung nicht vor dem 1.7.?
Alternativ: Ist die alte "Förderung Baubegleitung" (bis 30.6.) kombinierbar mit dem neuen Zuschuss zum Kfw40+ Haus (gültig ab 1.7.)?
Hintergrund der Frage :
Ich will die neue Zuschuss - Förderung ohne Kredit möglichst sofort nach Beginn 1.7. beantragen, brauche aber den Baubegleiter schon länger vorher als Unterstützung um alles zu planen.