S
Schultes
Habe ich heute auch schon gelesen. Ich frage mich nur was die Antragsteller machen, welche die Zuschussvariante wählen und gar kein KfW Kredit in Anspruch nehmen wollen? Was sollen die mit Ihrer Bank denn besprechen? Die Bank hat doch dann gar keine Rolle in dem Spiel. Die Antragstellung für die BEG WG geht generell nicht mehr über die Bank sondern das muss jeder selbst Online beantragen.
However: Bei den BEG EM (Einzelmaßnahmen) gibt es ja schon das Merkblatt zur Antragstellung, da das BEG EM ja schon seit 1.1.21 läuft und Anträge gestellt werden können. Interessant ist, dass es dort laut BEG auch heißt, dass ein Vertragsabschluss vor Förderbewilligung eine Förderung verwirkt (Vertragsabschluss = Vorhabensbeginn). ABER im Merkblatt zur Antragstellung (nach beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf suchen) steht dann unter 8.1:
Kein Beginn des Vorhabens liegt vor, wenn zwar ein Vertrag abgeschlossen wird, aber ein eindeutiges Rücktrittsrecht für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung vereinbart ist. Dem Rücktritt steht gleich, wenn der Vertrag mit auflösenden oder aufschiebenden Bedingungen der Bewilligung der Fördermittel abgeschlossen wird.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das das Merkblatt für BEG WG im April veröffentlicht wird und den gleichen Passus enthält. D.h. es werden ganz normal Verträge abgeschlossen und ein Passus wie oben beschrieben aufgenommen und fertig.
Alles Andere wäre in der Praxis nicht handhabbar. Welche Bank würde denn ein Kredit vergeben ohne dass es einen Vertrag gibt aus dem hervorgeht was das Vorhaben kostet, bzw. was das Haus wert ist?
However: Bei den BEG EM (Einzelmaßnahmen) gibt es ja schon das Merkblatt zur Antragstellung, da das BEG EM ja schon seit 1.1.21 läuft und Anträge gestellt werden können. Interessant ist, dass es dort laut BEG auch heißt, dass ein Vertragsabschluss vor Förderbewilligung eine Förderung verwirkt (Vertragsabschluss = Vorhabensbeginn). ABER im Merkblatt zur Antragstellung (nach beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf suchen) steht dann unter 8.1:
Kein Beginn des Vorhabens liegt vor, wenn zwar ein Vertrag abgeschlossen wird, aber ein eindeutiges Rücktrittsrecht für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung vereinbart ist. Dem Rücktritt steht gleich, wenn der Vertrag mit auflösenden oder aufschiebenden Bedingungen der Bewilligung der Fördermittel abgeschlossen wird.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das das Merkblatt für BEG WG im April veröffentlicht wird und den gleichen Passus enthält. D.h. es werden ganz normal Verträge abgeschlossen und ein Passus wie oben beschrieben aufgenommen und fertig.
Alles Andere wäre in der Praxis nicht handhabbar. Welche Bank würde denn ein Kredit vergeben ohne dass es einen Vertrag gibt aus dem hervorgeht was das Vorhaben kostet, bzw. was das Haus wert ist?