Auf die Gefahr hin in den vergangen Beiträgen etwas überlesen zu haben, muss ich doch mal fragen wie das nach Antragstellung (im optimalen Szenario) abläuft.
Nachdem der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist bekommt man eine/n Sachbearbeiter/in zugeteilt. Diese/r fordert fehlende Unterlagen an. Dann bekommt man ggf. die Förderzusage und wartet bis man wieder kontaktiert wird zum Nachreichen der Gehaltsnachweise etc. für die Darlehensverträge.
Sind denn die Anträge von den Mitarbeitern der Landratsämter erfahrungsgemäß vollständig weitergeleitet worden? Und werden diese auch nur dann weitergeleitet, wenn man wirklich förderfähig ist?