kaho674
So dramatisch seh ich das jetzt auch nicht. Es hat meist nur Vorteile, wenn der Kontakt zum Amt gut ist. Auf der anderen Seite ist es u.U. so ein eingeschworenes Team geworden, dass Dein GU im vorauseilenden Gehorsam Deine Wünsche gar nicht erst forciert, sondern gleich immer die Amtsmeinung vertritt. Das erweckt den Eindruck, als würden die zwei sich "ihr" Städtchen bauen, wie es ihnen gefällt.Ok, ich kann ja verstehen, warum bei "Connections" auch so eine Negativassoziation nicht weit weg ist. Aber jetzt mal im ernst, Klüngelei impliziert ja, dass die sich irgendwie zu meinem Nachteil Absprechen, um daraus einen Vorteil zu ziehen. Was soll denn in diesem Fall der gedachte unterstellte Vorteil auf deren Seite sein?
Wenn eine Straßenausrichtung bzw. Baulinie in keinem Bebauungsplan formuliert ist, dann gibt es auch erst mal keine. Ok, der 34er soll sich an der Nachbarbebauung orientieren. Aber ob da die Ausrichtung des Hauses dazu gehört, darüber könnte man sich streiten - notfalls sogar vor Gericht. Wem das jetzt extrem wichtig wär, der würde da vielleicht ein Faß aufmachen. Wenn es Dir relativ Wurst ist, würd ich deswegen allerdings auch nicht schon vor Beginn das Amt verklagen.