Massivholzparkett auf Fußbodenheizung

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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fach1werk

Wenn ich das genau wissen wollte würde ich den Wärmedurchlasswiderstand erfragen, was übrigens der Lieblingsheinz als Lambdawert tatsächlich erfragte und wir hatten das zur Entscheidungsfindung vorab auch herangezogen.
 
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HoisleBauer22

Heißt das Heinz von Heiden (mit dem ich auch baue) hat dich "genötigt" den Wert für die Heizlastberechnung mitzuteilen? Bin erstaunt, denn die wollen den Bauherren ja außer den Bauantragsplänen quasi keine Pläne geben..."Sie kriegen da nichts" usw.
 
H

HoisleBauer22

Blöderweise sind nur solche Pläne "notwendig", die benötigt werden "um gegenüber Behörden den Nachweis zu führen, dass der Bau der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen erfolgt ist". -> Das sind z.B. nicht einmal genaue Pläne der Elektroinstallation. Da heißt es dann im O-Ton: "Der Elektriker macht keine Pläne. Gehen Sie auf die Baustelle und machen Sie Fotos". Auch Pläne, wo genau die Wasserleitungen der Fußbodenheizung verlaufen etc. kriegt man also nicht. Aber das ist ein anderes Thema. Will jetzt nicht weiter vom eigentlichen Thema des Freds ablenken.
 
F

fach1werk

Bei uns war's so, dass wir als wir noch alleine vor uns hin planten auch die Bodenbeläge festlegten und dabei habe ich eben den Wärmedurchlasswert, die Dichte usw. berücksichtigt. Bei uns sind blanke verklebte Eichendielen auf dem Boden, so ungefähr im halben Haus.
Die Heizungsplanung von Heinz von Heiden rief irgendwann an, sie bräuchten den Lambdawert, ich wusste zuerst gar nicht was das sein sollte. Den Wärmedurchlasswert hatte ich vorsorglich schon deutlich früher dort hinterlegt gehabt.
Von der Elektrik gibt es bei uns ein Fotobuch, von den Schlingen der Fußbodenheizung immerhin eine brauchbare Fotodokumentation, aber manchmal war auch etwas überbaut bevor wir es dokumentieren konnten. Ich kann das Dokumentieren nur empfehlen. Bei uns hiess es auch von Vielem es gebe keine genauen Pläne.
Viele Grüße Gabriele
 
B

Benutzer200

Blöderweise sind nur solche Pläne "notwendig", die benötigt werden "um gegenüber Behörden den Nachweis zu führen, dass der Bau der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen erfolgt ist".
Das ist nicht ganz richtig. Alle Pläne, die später auch für Wartung und Reparaturen benötigt werden können, sind auszuhändigen. Dazu gehören eine Elektroplanung ebenso, wie eine Heizungsplanung und -auslegung. Diese Unterlagen kommen eher aus der Rechtsprechung zum Verbraucherbauvertrag, sind aber auf jeden Fall leistungsbezogene Nachweise, die auszuhändigen sind.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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