-LotteS-
Also wir haben die vier Steuererklärungen aus 2020/21 mit zum Antrag gelegt und da kam nix dass das nicht ausreichen würde. Warum auch, steht ja so in den Bedingungen :) Das plus die Geburtsurkunde von Junior (reichte auch ne Kopie, da musste nix beglaubigt sein oder so). Wenn Du also ab dem Gültigkeitszeitraum der neuen Grenzen insgesamt auch nur einen Euro unter den dann 90.000 (?) liegst mit dem zvE aus Euren EStEs dann wird das passen. Und wenn es das tut: Herzlichen Glückwunsch! :)Doch klar, aber vor Steuererklärung käme man beispielsweise nicht unter die Einkommensgrenze, nach Steuererklärung in genau diesen Jahren ggf. schon. Zumal ja auch der Durchschnitt der beiden Jahre zählt.