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HungrigerHugo
Super. Das mit dem Progressionsvorbehalt wusste ich, dachte deshalb das Elterngeld würde auch irgendwie dazu zählen auch wenn es nicht versteuert wird. Das macht das ganze dann doch wieder interessanter.Nein. Das zu versteuernde Einkommen steht auf deinem Einkommenssteuerbescheid explizit ausgewiesen.
Das Elterngeld unterliegt lediglich dem Progressionsvorbehalt des § 32b Einkommensteuergesetz, was heißt, dass du auf dein zu versteuerndes Einkommen einen höheren Steuersatz zahlst, als du es eigentlich nach deinem zu versteuernden Einkommen zahlen müsstest. Hier wird das Elterngeld zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und der sich daraus ergebende Prozentsatz dann auf das zu versteuernde Einkommen angewandt.
Ich war letztens in einem Musterhauspark und ich glaube da meinte jemand von Massivhaus Mittelrhein GmbH, dass das möglich wäre.